Schleswig-Holstein ist derzeit in einem hitzigen Rechtsstreit verwickelt, der die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und politischer Verantwortung auslotet. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat jüngst eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius zurückgewiesen, die sich gegen die Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) richtete. In der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ hatte Günther Nius als „Gegner“ und „Feinde der Demokratie“ bezeichnet und die Sorgfalt der Recherche in Frage gestellt. Er warf dem Portal vor, dass die Berichterstattung über ihn in der Regel „vollkommen faktenfrei“ sei.
Die Betreibergesellschaft von Nius sah sich durch diese Aussagen in ihren Grundrechten verletzt und wandte sich an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, um die Verbreitung von Günthers Äußerungen zu verbieten und deren Widerruf zu erreichen. Doch das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge ab, was Nius dazu veranlasste, Beschwerde beim OVG einzulegen. Dieses entschied, dass die Äußerungen von Günther im Rahmen seiner Meinungsfreiheit als Amtsperson erfolgen dürften und bestätigte damit den verfassungsrechtlichen Maßstab des Verwaltungsgerichts.
Streit um die Meinungsfreiheit
Der Konflikt zwischen Günther und Nius ist nicht nur ein juristisches, sondern auch ein politisches Thema. Am 7. Januar, als der Streit in der Talkshow seinen Anfang nahm, äußerte Günther seine Kritik an Nius und ähnlichen Medien. Seine Anwälte argumentieren, dass diese Äußerungen nicht in amtlicher Funktion getätigt wurden, sondern er sich hier als Privatperson darstellt. Dieser Standpunkt wird jedoch von Nius scharf kritisiert, denn die Präsentation und die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen deuten darauf hin, dass er sich durchaus als Ministerpräsident in die Sendung begab.
Die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit hat bundesweit an Fahrt aufgenommen. Kritiker werfen Günther vor, die Pressefreiheit zu attackieren und neue Medien zu delegitimieren. NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt bezeichnete die Äußerungen des Ministerpräsidenten sogar als „Angriff auf die Demokratie“. In der juristischen Auseinandersetzung hat Nius bisher keine weiteren Schritte gegen Günther unternommen, sondern richtet seine Klage gegen das Land Schleswig-Holstein als Vertreter des Staates.
Die Rolle der Justiz
Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar und wirft Fragen über die Rolle von Amtsträgern in der öffentlichen Debatte auf. Günthers Anwälte bestreiten die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts und behaupten, dass seine Äußerungen parteipolitisch oder privat waren. Sie führen an, dass kein direkter Bezug zu seinem Amt vorhanden sei und keine staatlichen Ressourcen genutzt wurden. Diese Argumentation wird von Nius-Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel als „Jekyll-&-Hyde-Argumentation“ kritisiert, da sie nicht genügend Beweise für die behauptete „Faktenfreiheit“ der Berichterstattung liefert.
In einem Land, in dem die Pressefreiheit einen hohen Stellenwert hat, bleibt abzuwarten, wie sich dieser Rechtsstreit weiterentwickeln wird und welche Folgen er für die politische Kommunikation zwischen Journalismus und Politik haben könnte. Der Fall zeigt eindringlich, wie wichtig es ist, die Grenzen zwischen Kritik und Zensur klar zu definieren.