Am 23. April 2026 besuchte Justizministerin Kerstin von der Decken das Ernst-Barlach-Gymnasium in Kiel. Im Rahmen des Projekts Recht.Staat.Bildung setzte sie sich mit den Schülerinnen und Schülern der 11. Klasse zusammen, um über die zentrale Bedeutung des Rechtsstaats zu diskutieren. Dabei wurde der Fokus auf die Notwendigkeit verlässlicher Regeln gelegt, die für Freiheit und ein harmonisches Zusammenleben unerlässlich sind. Die Schüler beschäftigten sich im Unterricht mit dem Thema „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ und konnten durch die Ministerin wertvolle Einblicke in die Funktionsweise des Rechtsstaats gewinnen.

Von der Decken betonte, dass der Rechtsstaat die Freiheit schützt und keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist. Sie ermutigte die Jugendlichen, sich aktiv für die Werte des Rechtsstaats einzusetzen. Begleitet wurde die Ministerin von Dirk Bahrenfuss, dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Dieser erklärte anhand von Beispielen die Bedeutung eines starken Rechtsstaats und die Rolle unabhängiger Gerichte, die essenziell für das Vertrauen in die rechtlichen Institutionen sind – ein Grundpfeiler unserer Demokratie.

Das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein zentrales Element des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es ist nicht in einem einzigen Satz formuliert, sondern ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, die zusammen ein umfassendes Regelwerk bilden. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Staatsgewalt rechtlich gebunden ist. Dies bedeutet, dass die Legislative an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, während die Exekutive und Judikative sich an Gesetz und Recht halten müssen.

Die zentralen Aspekte des Rechtsstaatsprinzips sind die Gewaltenteilung und die Rechtssicherheit. Diese Prinzipien schützen die Verlässlichkeit der Rechtsordnung. Die Gewaltenteilung, die in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 verankert ist, unterteilt die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative. Damit wird sichergestellt, dass Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen und dass die Verwaltung sich an Gesetze halten muss. Unabhängige Richter gewährleisten die Rechtsprechung, die für den Schutz der Grundrechte und die Einhaltung der Gesetze verantwortlich ist.

Die Werte des Rechtsstaats

Werte wie Grundrechtsbindung, Rechtsschutz und Verhältnismäßigkeit sind ebenfalls zentrale Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips. Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert die Grundrechtsbindung des Staates, während Artikel 19 Absatz 4 das Recht der Bürger auf rechtlichen Schutz gegen öffentliche Gewalt sichert. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit begrenzt das staatliche Handeln und stellt sicher, dass Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger nur im notwendigen Maße erfolgen.

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Die Bundesrepublik Deutschland basiert auf sechs Staatsprinzipien, zu denen neben der Rechtsstaatlichkeit auch Demokratie, Sozialstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit, Republikprinzip und Gewaltenteilung zählen. Diese Prinzipien sind in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben und durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 GG vor Veränderungen geschützt. Die Einhaltung dieser Prinzipien sorgt dafür, dass die Bürger in einer gerechten und transparenten Gesellschaft leben können.

Die Diskussion am Ernst-Barlach-Gymnasium unterstreicht, wie wichtig es ist, die Werte des Rechtsstaats aktiv zu vermitteln und zu leben. Gerade die junge Generation spielt eine entscheidende Rolle in der zukünftigen Gestaltung unserer Demokratie. Es liegt an uns allen, die Errungenschaften des Rechtsstaats zu schützen und weiterzugeben.