In einer groß angelegten Aktion kontrolliert die Polizei derzeit zahlreiche Fahrzeuge auf der Autobahn 7, in der Nähe von Schleswig. Die Kontrolle, die seit Montagmittag, dem 20. April 2026, auf dem Parkplatz Lottorf zwischen Owschlag und Jagel stattfindet, legt einen besonderen Schwerpunkt auf Schwerlastkontrollen sowie Alkohol- und Drogentests. Beteiligt sind neben der Polizei auch der Zoll und die Staatsanwaltschaft. Bislang konnten rund 1.000 Fahrzeuge überprüft werden, wobei mehrere Lastwagen aufgrund von Mängeln nicht weiterfahren durften. In der Nacht zum Dienstag, dem 21. April, war die Autobahn zeitweise komplett gesperrt, und der Verkehr wurde über den Parkplatz Lottorf umgeleitet.
Die Kontrolle läuft bis heute Mittag, 12 Uhr, und seit den frühen Morgenstunden werden die Fahrzeuge nur noch stichprobenartig kontrolliert. Ab Montag, dem 25. April, wird die Polizei in Schleswig-Holstein eine Kontrollwoche durchführen, in der Busse und Lkw verstärkt ins Visier genommen werden. Diese Maßnahme folgt auf die Sanierung des betroffenen Abschnitts der A7 im Herbst 2025, wo nach dem Winter neue Schäden festgestellt wurden.
Sicherheit im Straßenverkehr
Polizeikontrollen im öffentlichen Verkehrsraum sind ein wichtiges Mittel, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dabei achtet die Polizei besonders auf Anzeichen einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere bei Verdacht auf Drogenkonsum. In solchen Fällen wird ein Drogenschnelltest durchgeführt. Es ist jedoch zu beachten, dass Verkehrsteilnehmer der Durchführung eines Drogentests nicht zustimmen müssen. Die Polizei hat allerdings das Recht, Zwang zur Blutentnahme anzuwenden, die durch einen Arzt erfolgen muss.
Seit 2017 ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Richter der Blutentnahme bei Verdacht auf Drogenintoxikation zustimmt. Eine Blutentnahme könnte jedoch rechtswidrig sein, wenn keine Anhaltspunkte für Drogeneinfluss vorliegen. Die erlaubten Drogentests bei Verkehrskontrollen sind Speichel- und Urintests, deren Ergebnisse nur Indizien darstellen. Ein positiver Drogenschnelltest führt in der Regel zu einer Blutentnahme zur genauen Feststellung der Drogenintoxikation.
Rechtslage und mögliche Konsequenzen
Die Sanktionen basieren auf den Ergebnissen der Blutuntersuchung und nicht auf Schnelltests. Bei festgestellter Drogenintoxikation droht eine Verurteilung gemäß § 316 StGB, die Geld- oder Freiheitsstrafen sowie einen Führerscheinentzug zur Folge haben kann. Besonders bei THC gelten spezifische Grenzwerte: 3,5 ng/ml im Blutserum für Fahrer über 21 und 1,0 ng/ml für Fahranfänger. Die Bußgelder für THC-Überschreitungen variieren je nach Häufigkeit und Höhe der Überschreitung.
Zusätzlich kann die Straßenverkehrsbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn Drogenintoxikation festgestellt wird. Verkehrsteilnehmer sollten Ruhe bewahren und nur zustimmen, wenn sie keine Drogen konsumiert haben. Andernfalls ist es ratsam, Widerspruch einzulegen. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Drogentests sollte ein Anwalt kontaktiert werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Verkehrsteilnehmer keine laufende Polizeikontrolle abbrechen können, jedoch das Recht haben, die Einwilligung zum Drogentest zu verweigern.