In der kleinen, aber lebendigen Stadt Delmenhorst spielte sich neulich ein wichtiges Treffen ab, das im Zeichen des Gewalthilfegesetzes stand. Deniz Kurku von der SPD, ein Landtagsabgeordneter, hatte sich mit zwei engagierten Frauen, Birgit Sikken, der Leiterin des Delmenhorster Frauenhauses, und Charlotte Radtke, der Gleichstellungsbeauftragten, zusammengesetzt. Bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen – das gehört ja schließlich dazu – wurde über die Herausforderungen und Chancen des neuen Gesetzes diskutiert.

Das Gewalthilfegesetz, das am 31. Januar 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist ein echter Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern, die unter geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt leiden. Ab 2032 haben betroffene Frauen und ihre Kinder ein bundesgesetzliches Recht auf kostenfreien Schutz und Beratung. Das klingt einfach, ist aber ein riesiger Schritt, der auf die Vorgaben der Istanbul-Konvention reagiert. Diese Konvention, die seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland gilt, verpflichtet die Staaten, Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen zu ergreifen und bietet einen rechtlichen Rahmen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Deniz Kurku und seine Gesprächspartnerinnen waren sich einig: Das Gesetz ist dringend nötig, um eine unsichere Finanzierung der Hilfsangebote durch gesetzliche Regelung abzulösen. Denn es geht nicht nur um die rechtlichen Ansprüche, sondern auch um die praktische Umsetzung. Die Bundesländer sind aufgerufen, bis 2027 Bedarfsanalysen durchzuführen, um die Finanzierung der Frauenhäuser zu regeln. “Wir müssen sicherstellen, dass die Mittel auch tatsächlich ankommen”, betonte Sikken und sprach damit ein zentrales Anliegen an.

Die finanziellen Mittel, die der Bund bis 2036 in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bereitstellt, sind ein Lichtblick. Aber wie wird dieses Geld eingesetzt? Welche Träger werden anerkannt? Ab 2027 müssen diese Fragen geklärt sein, damit die Frauenhäuser in Niedersachsen und darüber hinaus nicht im Regen stehen. Radtke hob hervor, dass auch die Herausforderungen bezüglich der Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt dringend angepackt werden müssen. “Wir können nicht einfach abwarten”, sagte sie mit Nachdruck.

Ein Netzwerk der Unterstützung

Im Austausch über ihre Erwartungen an das zukünftige Ausführungsgesetz, das ab 2027 die Finanzierung der Frauenhäuser regeln soll, wurde deutlich, dass Sikken und Radtke nicht nur auf die politische Unterstützung setzen, sondern auch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten fordern. “Wir müssen ein verlässliches Hilfesystem schaffen, das präventiv wirkt und gleichzeitig Schutz und Beratung bietet”, so Sikken.

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Kurku bedankt sich für die wertvollen Anregungen und plant, diese in die Erarbeitung des Ausführungsgesetzes einzubringen. Es ist ein Prozess, der Zeit braucht, aber die ersten Schritte sind gemacht. Die Hoffnung, dass Frauen, die in Not sind, bald auf ein starkes und verlässliches Hilfesystem zurückgreifen können, ist greifbar. Und das ist etwas, was uns alle angeht.

Wir sind gespannt, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird. Für die Frauen in Delmenhorst und überall in Deutschland ist es ein Schritt in die richtige Richtung.