In Delmenhorst spitzt sich die Situation für die alleinerziehende Mutter Nour Al Houda Barakat und ihren kleinen Sohn Jad zu. Am Dienstag, dem 12. Mai, steht eine Zwangsräumung an, die für viele Menschen nach einem Albtraum klingt. Beinahe 13.000 Euro Mietschulden hat sich die Familie angehäuft – ein Betrag, der nicht nur in den Ohren der Wohnungsgesellschaft GSG wie ein Damoklesschwert klingt, sondern auch die Existenz der beiden bedroht. Wie konnte es so weit kommen?
Nour Barakat bestreitet vehement die Vorwürfe des Jobcenters, mit dem Kindsvater in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben. Die Konsequenzen dieser Behauptung sind drastisch: Das Jobcenter hat die Mietleistungen eingestellt. Trotz eines Widerspruchs und einer Eilentscheidung des Sozialgerichts Oldenburg, die zu ihren Gunsten ausfiel, blieb Nour ohne Unterstützung. Sie hat keine Prozesskostenhilfe erhalten, was die Situation für sie nur noch komplizierter macht. Der Mietrückstand, der sich über fast ein Jahr aufgebaut hat, macht die Lage für die junge Familie unerträglich.
Hürden und Bürokratie
Der Gang zum Jobcenter ist für viele Menschen, die auf soziale Unterstützung angewiesen sind, oft schon eine Herausforderung. Nour hat mehrfach versucht, Dokumente einzureichen, um den Vorwurf der Bedarfsgemeinschaft zu entkräften, doch das Jobcenter scheint sich in einem Netz aus Bürokratie und mangelnder Kommunikation zu verstricken. Berichten zufolge haben auch andere Kunden ähnliche Schwierigkeiten bei der Dokumentenübergabe erfahren. Der Rechtsanwalt, der zunächst Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt hatte, erhielt zwar eine positive Eilentscheidung, doch auch hier kam keine Prozesskostenhilfe. Das muss frustrierend sein! Und währenddessen hat ihr Sohn Jad bereits die Teilnahme an der Mittagsverpflegung im Kindergarten verloren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht immer auf der Seite der Bedürftigen. Gemäß § 22 Abs. 8 SGB II kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen, wenn Wohnungslosigkeit droht. Doch in der Praxis zeigt sich oft ein anderes Bild. In der Regel erfolgt diese Hilfe als Darlehen, was bedeutet, dass die Rückzahlung durch monatliche Einbehalte vom Bürgergeld erfolgt. Das Jobcenter ist jedoch in der Beurteilung dieser Fälle nicht immer großzügig. Eine Übernahme der Mietschulden wird häufig nur gewährt, wenn eine positive Prognose zur Sicherung der Wohnung besteht. Bei Nour bleibt diese positive Prognose aus.
Unterstützung und Auswege
Die Alternativen, die Nour in dieser verzweifelten Situation angeboten wurden, scheinen nicht vielversprechend. Sowohl das Frauenhaus als auch die Diakonie haben keine Aufnahmekapazitäten. Das Ordnungsamt könnte zwar temporäre Notunterkünfte bereitstellen, doch das klingt nach einer sehr ungewissen Lösung. Die Stadt hat die Verantwortung, solche Notlagen zu erkennen und Menschen wie Nour und Jad zu unterstützen, aber die Realität sieht oft anders aus.
Zusätzlich wird deutlich, dass persönliche Umstände wie Krankheit bei der Beurteilung von Leistungsansprüchen nicht pauschal gegen die Betroffenen gewertet werden dürfen. Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 hat dies nochmals bekräftigt: Krankheitsbedingte Mietschulden müssen übernommen werden, wenn Wohnungslosigkeit droht. Ein Lichtblick in einem ansonsten trüben Bild.
Die Tatsache, dass für viele Menschen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur in angemessener Höhe übernommen werden, macht die Lage nicht einfacher. Das Jobcenter legt die angemessenen Kosten fest, und es müssen strenge Richtlinien beachtet werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich in Nours Fall bald etwas bewegt – dass die Bürokratie endlich aufhört, ihr und ihrem Sohn im Weg zu stehen.