Heute ist der 13.05.2026 und der nördliche Landkreis hat einiges zu berichten. Die Polizei in Vorpommern-Greifswald musste am vergangenen Tag gleich mehrere Trunkenheitsfahrten aufklären – und das in einer Zeit, in der man doch eigentlich die Sonne genießen sollte. Stattdessen war es das durchweg düstere Bild alkoholgeschwängerter Autofahrer, das die Beamten beschäftigte.
Der erste Vorfall ereignete sich um 17:40 Uhr in der Wedeler Straße in Wolgast. Ein aufmerksamer Hinweisgeber meldete einen verdächtigen Pkw. Die Polizisten trafen auf einen 18-jährigen Fahrer, der, wie man so schön sagt, einen ziemlich angeheiterten Eindruck machte. Der Atemalkoholtest sprach Bände: 1,47 Promille. Das ist nicht nur ein Grund zum Staunen, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Zudem hatte dieser junge Mann keine gültige Fahrerlaubnis, und die Kennzeichen seines Fahrzeugs gehörten zu einem Auto, das seit Dezember 2025 außer Betrieb gesetzt war. Ein wahres Chaos, das die Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und sogar Verdacht der Urkundenfälschung nach sich zog.
Die traurige Bilanz der Trunkenheitsfahrten
Wenig später, um 19:55 Uhr, wurde erneut ein Fahrzeug in der Nähe der Wiecker Brücke in Greifswald gemeldet. Diesmal war es eine 59-jährige Dame, die kaum auf Kontaktversuche reagierte und sichtlich alkoholisiert wirkte. Die Fahrt endete schließlich in der Thomas-Müntzer-Straße. Hier schockierte der Atemalkoholtest die Beamten: 2,88 Promille! Ein wahrhaft alarmierendes Ergebnis, das zur Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels führte und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr einleitete.
Der dritte Vorfall, der um 22:50 Uhr in der Bahnhofstraße in Koserow geschah, stellte die Polizei vor weitere Herausforderungen. Ein Pkw ohne Kennzeichen fiel auf und wurde gestoppt. Zu allem Überfluss stellte sich heraus, dass der 18-jährige Fahrer nicht nur ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, sondern auch einen Atemalkoholwert von 1,36 Promille aufwies. Als ob das nicht genug wäre, war das Fahrzeug zudem nicht versichert. Hier liefen Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die rechtlichen Konsequenzen
Trunkenheitsfahrten gelten als Straftat gemäß § 316 StGB. Ab einem Wert von 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig. Bei Werten über 1,6 Promille wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – ein schrecklicher Albtraum für jeden, der seinen Führerschein behalten möchte. Die Strafen sind hart: Führerscheinentzug, eine Sperrfrist von 8 bis 24 Monaten und während dieser Zeit kein neuer Führerschein in Sicht. Die Beamten müssen bei der Atemalkoholmessung auch darauf achten, dass die Geräte geeicht und zugelassen sind. Fehler bei der Durchführung können fatale Folgen für die Verwertbarkeit der Messung haben.
Die Beteiligten in diesen Vorfällen sind allesamt deutsche Staatsangehörige – das macht die Situation nicht weniger besorgniserregend. Man fragt sich, wo die Vernunft geblieben ist. Gerade in einer Zeit, in der man die Natur und die warmen Abende genießen könnte, scheinen einige den Kopf in den Sand zu stecken, während sie hinter dem Steuer nichts Gutes im Schilde führen. Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei weiterhin wachsam bleibt und solche gefährlichen Situationen zu verhindern weiß.