Die Wogen schlagen hoch in Schleswig-Holstein! Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts, das die Informationspflichten der Landesregierung in Bezug auf das Northvolt-Projekt thematisiert, fordert die FDP nun lautstark Konsequenzen. Der Fraktionschef Christopher Vogt ist sichtlich aufgebracht und bezeichnet die missratene Informationspolitik der Regierung als „eklatanten Verfassungsbruch“. Das Urteil stellt klar, dass das Parlament nicht ausreichend über die Bedenken zur Finanzierung und Rückzahlung einer Wandelanleihe von rund 600 Millionen Euro informiert wurde. Und das, obwohl diese Anleihe zur Schaffung von etwa 3.000 Arbeitsplätzen in Dithmarschen gedacht war. Unglaublich, oder?
Die Klage, eingereicht von FDP und SPD, kam nicht aus heiterem Himmel. Der Landesrechnungshof hatte bereits vorher auf Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung hingewiesen. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsfirma PwC, das als zentrale Entscheidungsgrundlage für die Wandelanleihe galt, wurde dem Parlament nicht vorgelegt. Dabei basierte es auf optimistischen Unternehmensangaben und ließ Risiken einfach außen vor. Ein echtes Dilemma! Auch die Fachabteilungen der beteiligten Ministerien äußerten Bedenken, die jedoch nicht rechtzeitig zur Abstimmung am 25. Januar 2024 kommuniziert wurden.
Das Urteil und seine Folgen
Wie es aussieht, hat das Urteil des Landesverfassungsgerichts keine juristischen Konsequenzen für die Landesregierung. Es handelt sich um ein Organstreitverfahren. Doch die Opposition, allen voran die FDP und SPD, fordert personelle Konsequenzen, einschließlich den Rücktritt des Chefs der Staatskanzlei. Diese Rücktrittsforderungen scheinen in der Staatskanzlei jedoch auf taube Ohren zu stoßen – man lobt lediglich die Klarheit des Urteils in Bezug auf die Informationspflichten.
Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) betont, dass niemand absichtlich Informationen zurückgehalten habe. Er verspricht, die Lehren aus dem Urteil zu ziehen. Na ja, das klingt zwar beruhigend, bleibt aber die Frage, wie genau das geschehen soll. Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch gesteht Fehler ein und fordert eine umfassendere Informationspolitik gegenüber dem Landtag, während Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zwar Versäumnisse bei der Dokumentation einräumt, die damalige Entscheidung aber verteidigt.
Die finanzielle Misere
Die Sache hat jedoch noch eine andere, düstere Seite. Die Insolvenz von Northvolt und die Übernahme der deutschen Tochter durch das US-Unternehmen Lyten haben dazu geführt, dass nur noch 153 Millionen Euro gesichert werden konnten. Die finanziellen Schäden für Schleswig-Holstein belaufen sich auf mehr als 200 Millionen Euro. Das ist eine Summe, die einem die Schuhe auszieht! Ein möglicher Verkauf des Grundstücks an Lyten könnte immerhin einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag für Bund und Land einbringen – eine kleine Hoffnungsschimmer inmitten des Chaos.
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts (Az. LVerfG 1/25) hat also einen Stein ins Wasser geworfen, dessen Wellen noch lange spürbar sein werden. Informationen, die dem Landtag nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, und die mangelnde Kommunikation über Risiken und Bedenken stehen im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung. Die Landesregierung hätte dem Parlament gleichwertige Informationen bereitstellen müssen, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Lehren aus dieser misslichen Lage gezogen werden und Schleswig-Holstein nicht erneut in eine solche Situation gerät.