Heute ist der 22.04.2026 und in Schleswig-Holstein stehen bedeutende Veränderungen in der Beamtensalärstruktur auf der Agenda. Die schwarz-grüne Landesregierung hat einen Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt vorgelegt, der maßgeblich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Bezahlung von Beamten in Berlin beeinflusst wurde. Dieses Urteil hat auch für Schleswig-Holstein weitreichende Konsequenzen, da die Besoldung der hier ansässigen Beamten nun überprüft wird.
Im Zentrum des Entwurfs steht eine Erhöhung der Beamtenbesoldung um rund 332 Millionen Euro. Diese Summe soll größtenteils aus Rücklagen und Vorsorgen gedeckt werden. Ein weiterer Schritt zur finanziellen Entlastung ist die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von rund 678 Millionen Euro, um die entstehende Finanzierungslücke zu schließen. Finanzministerin Silke Schneider hat die Einzelheiten dieser weitreichenden Anpassungen im Finanzausschuss des Landtages vorgestellt und betont, dass eine grundlegende Neubewertung der Gehälter von Beamten per Gesetz ansteht.
Details zur Besoldungsanpassung
Am 5. März 2026 präsentierte Finanzministerin Silke Schneider die Eckpunkte für die Besoldungsanpassung in Schleswig-Holstein für die Jahre 2025 bis 2027. Dies geschieht in direkter Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2025, das die amtsangemessene Alimentation der Beamten betrifft. Schleswig-Holstein zählt zu den ersten Bundesländern, die die neuen Vorgaben umsetzen.
Die Anpassungen sehen eine rückwirkende Erhöhung der Besoldung für 2025 vor: Beamte in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3 dürfen sich über eine Erhöhung von rund 3,2 % freuen, wobei der Mindestbetrag etwa 125 Euro beträgt. Für die Besoldungsgruppen ab A16 sind lineare Erhöhungen von bis zu knapp 5 % vorgesehen. Für 2026 ist eine einheitliche Erhöhung von bis zu rund 4 % für alle Besoldungsgruppen geplant, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Finanzielle Belastungen und Ausblick
Die anstehenden Besoldungsanpassungen belasten den Kernhaushalt Schleswig-Holsteins mit rund 460 Millionen Euro. Glücklicherweise können etwa 385 Millionen Euro der Mehrausgaben durch Rücklagen gedeckt werden. Dennoch wird ein Nachtragshaushalt in Höhe von 75 Millionen Euro benötigt. Für das Jahr 2027 sind vorsorglich Kosten von etwa 505 Millionen Euro eingeplant, wobei noch nicht alle Mittel vollständig ausfinanziert sind.
Die Landesregierung plant, das Gesetz zur Besoldungsanpassung sowie den Nachtragshaushalt vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen, mit dem Ziel, die Anpassungen für 2025 und 2026 im Jahr 2026 auszuzahlen. Die vorgestellten Werte sind vorläufig und können sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern, was die Beamten in Schleswig-Holstein gespannt verfolgt.