Am 27. Mai wurde es auf der A2 im Kreis Peine richtig turbulent. Zöllner des Hauptzollamtes Braunschweig hatten unbequeme Fragen an einen 37-jährigen Fahrer, der mit einem Transporter an der Raststätte Zweidorfer Holz kontrolliert wurde. Was sie entdeckten, verwunderte nicht nur die Beamten, sondern sorgte auch für enorme Besorgnis: Im Fahrzeug befanden sich vier Hunde und fünf Katzen – alle ohne die nötigen Papiere für einen gewerblichen Transport. Der Fahrer, so behauptete er, sei lediglich der Chauffeur und würde dafür 100 Euro erhalten. Eine merkwürdige Erklärung, die Fragen aufwarf.
Besonders alarmierend war die gesundheitliche Situation der Tiere. Vier Katzen waren viel zu früh gegen Tollwut geimpft worden – vor dem Alter von drei Monaten! Bei zwei weiteren Katzen und zwei Hunden war die vorgeschriebene Wartezeit von 21 Tagen nach der Impfung noch nicht abgelaufen. In solchen Fällen ist es nicht nur ein Verstoß gegen die Vorschriften, sondern auch ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko. Das Hauptzollamt handelte schnell und informierte den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine.
Die Folgen für die Tiere
Zur Sicherheit der Tiere ordnete die Amtstierärztin die Sicherstellung an. Mitarbeiter eines Tierheims kamen, um die betroffenen Katzen und Hunde abzuholen. Ein umfangreiches Programm zur Gesundheitsüberprüfung stand an, denn die Tiere sollten sofort erneut gegen Tollwut und andere Infektionskrankheiten geimpft werden. Währenddessen durfte der Fahrer mit zwei weiteren Hunden und einer Katze weiterfahren, nachdem er eine Sicherheitsleistung für die Unterbringung und Behandlung der Tiere hinterlegt hatte. Ein kleiner Lichtblick in all dem Chaos.
Doch die Situation eskalierte, als zwei Personen, die sich als Bekannte eines Käufers ausgaben, den Einsatz störten und die Zöllner bedrohten. Solche Reaktionen sind bedenklich und zeigen, wie emotional das Thema Tiertransport für manche Menschen ist. Ihnen wurde ein Platzverweis erteilt, und es bleibt abzuwarten, ob es dafür auch rechtliche Konsequenzen geben wird.
Rechtliche Konsequenzen
Der Landkreis Peine prüft nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrer, und das ist auch gut so. Verstöße gegen das Tierseuchenrecht und die Transportvorgaben sind keine Bagatellen. Denn die Strafen können empfindlich sein – bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten drohen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro. Das Tierschutzgesetz sieht sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor, wenn es um das Zufügen von Schmerzen oder Leiden an Tieren geht. Es ist also klar: Wer mit Tieren so umgeht, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.
In diesem Fall sind die Tiere vorerst in Sicherheit, doch die rechtlichen Folgen für den Fahrer stehen noch aus. Es bleibt spannend zu beobachten, wie hier weiter verfahren wird und ob sich die Situation für die Tiere nachhaltig verbessert. Eines ist sicher: Solche Geschichten sollten ein Weckruf sein, um über den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren nachzudenken.