Die IHK Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) und die IHK Elbe-Weser (IHKEW) laden alle Unternehmer, Gründer und Erfinder ein, an ihren kostenfreien telefonischen Beratungstagen zum Thema gewerbliche Schutzrechte teilzunehmen. Die nächsten Termine stehen fest: Am Mittwoch, den 20. Mai, und am Mittwoch, den 3. Juni, können Interessierte zwischen 14 und 17 Uhr ihre Fragen stellen und ihre Ideen präsentieren. Ein erfahrener Patentanwalt steht bereit, um in vertraulichen Gesprächen wertvolle Informationen zu geben.

Was genau ist das, was da angeboten wird? Naja, es geht um nichts Geringeres als die rechtliche Absicherung von technischen Erfindungen, um den Designschutz bei Produktgestaltungen und um die Markenkennzeichnung. Eine spannende Gelegenheit für alle, die ihre kreativen Ideen schützen möchten! Während des Gesprächs können die Teilnehmenden klären, welches Schutzrecht für ihre Erfindung infrage kommt und was es dabei zu beachten gibt. Von Antragsverfahren bis hin zu Kosten – hier wird alles besprochen. Und das Beste? Man kann sich ganz bequem telefonisch anmelden. Einfach bei Gritt Sonnenberg unter der Nummer 04131 742-142 anrufen oder eine E-Mail an gritt.sonnenberg@ihklw.de schicken. Weitere Informationen gibt’s auch auf der Website www.ihklw.de/schutzrechte.

Was sind gewerbliche Schutzrechte?

Jetzt fragt man sich vielleicht, was genau gewerbliche Schutzrechte sind und warum sie so wichtig sind. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um eine Art von geistigem Eigentum, das nützliche Erfindungen, Designs und Markennamen umfasst. Um es einfach auszudrücken: Sie sichern die Exklusivität der eigenen Schöpfungen und die damit verbundenen Verwertungsrechte! Von Patenten über Gebrauchsmuster bis hin zu Designs und Marken – es gibt viele Möglichkeiten, seine Ideen zu schützen. Ein Patentschutz ist beispielsweise ideal für technische Erfindungen und neue Verfahren, während das Designrecht speziell für die ästhetische Erscheinungsform von Produkten gedacht ist.

Besonders spannend ist das Designrecht, das dem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht im Schutzbereich verleiht. Das bedeutet, dass Dritte ohne Zustimmung des Inhabers weder herstellen, anbieten noch in Verkehr bringen dürfen. Ja, sogar der Gebrauch eines Erzeugnisses, das das Design beinhaltet, ist untersagt. Wenn das Design jedoch ursprünglich vom Inhaber oder mit dessen Genehmigung in Verkehr gebracht wurde, ist der Designschutz erschöpft. Hier wird es knifflig, denn bei der Prüfung von Verletzungen wird auf die gesamte Erscheinungsform abgestellt, die in der Anmeldung sichtbar ist. Es kommt nicht auf die Identität an, sondern darauf, ob bei einem informierten Benutzer derselbe Gesamteindruck entsteht.

Die Recherche ist das A und O

Bevor man sich für einen Schutz entscheidet, sollte man eine gründliche Recherche zu bestehenden Schutzrechten durchführen. Schließlich will man nicht versehentlich die Rechte anderer verletzen! Hierbei kann der Kundenservice des DPMA oder regionale Patentinformationszentren eine große Hilfe sein. Professionelle Unterstützung durch Patentanwälte und Patentberichterstatter wird ebenfalls empfohlen. Denn wer seine Ideen schützen möchte, sollte sich nicht scheuen, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein kluger Schritt, der langfristig viel Ärger und Kosten ersparen kann!

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Also, wenn Sie in Lüneburg oder Umgebung sind und mit einer Idee um die Ecke kommen, die es wert ist, geschützt zu werden, nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit. Die IHKs stehen bereit, um Ihnen dabei zu helfen, Ihre kreativen Gedanken rechtlich abzusichern!