Heute ist der 27.05.2026, und in Bad Pyrmont und Hameln ist die Polizei mal wieder auf der Jagd nach rücksichtslosen Fahrern. Letzten Freitag, am 22.05., erwischte es einen 50-jährigen Mann aus dem Rhein-Erft-Kreis, der mit 2,36 Promille am Steuer seines Fahrzeugs saß. Ein Atemalkoholtest, der keine Gnade kannte, führte zur Entnahme einer Blutprobe, und der Führerschein wurde ihm gleich mal abgenommen. Das ist mal eine ganz klare Ansage!
Am darauf folgenden Sonntag, dem 24.05., war die Polizei nicht weniger gefordert. Um 00:33 Uhr kontrollierten sie eine 37-jährige Frau aus Bad Pyrmont – auch sie hatte ordentlich einen sitzen, mit 1,62 Promille. Auch ihr wurde der Führerschein abgenommen, und sie musste sich einer Blutuntersuchung unterziehen. Man fragt sich, was in den Köpfen dieser Leute vorgeht, wenn sie sich so leichtfertig in Gefahr begeben!
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Aber das war noch nicht alles. Um 10:39 Uhr schnappte die Polizei einen 48-jährigen Mann aus Emmerthal, der mit 3,32 Promille durch Hameln fuhr. Da wurde nicht nur eine Blutprobe entnommen, sondern auch ein Strafverfahren eingeleitet. Und dann war da noch der 33-jährige Mann, der mit einem nicht versicherten E-Scooter in Bad Pyrmont aufgegriffen wurde. Sein Drogenvortest fiel positiv auf THC und Amphetamine aus. Was soll man dazu sagen? Hier wird wirklich mit dem Feuer gespielt – und das nicht nur in der Freizeit.
Die Polizei lässt uns nicht vergessen, wie gefährlich Alkohol, Drogen und bestimmte Medikamente im Straßenverkehr sind. Die rechtlichen Konsequenzen sind nicht ohne: Bußgelder, Punkte in Flensburg, und im schlimmsten Fall der Führerscheinentzug. Im Jahr 2024 gab es alleine rund 34.700 Verkehrsunfälle mit Alkohol – das sind im Schnitt 95 Unfälle pro Tag! Besonders krass war der Vatertag (Christi Himmelfahrt) 2024, der mit 287 Alkoholunfällen der Spitzenreiter war.
Promillegrenzen und deren Folgen
Die Promillegrenzen sind klar definiert: Ab 0,3 bis 1,09 Promille kann man bereits als relativ fahruntüchtig gelten, und das kann je nach Situation zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Bei 1,1 Promille ist ohnehin Schluss mit lustig – da spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Für Fahrradfahrer gilt ab 1,6 Promille das Gleiche, und Fahranfänger unter 21 Jahren haben sogar eine 0,0 Promillegrenze.
Wenn wir über E-Scooter reden, sollten wir nicht vergessen, dass sie als Kraftfahrzeuge gelten. Die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren gelten hier ebenfalls. Und das ist nicht nur ein theoretisches Problem. Alkohol und Drogen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit erheblich und erhöhen das Unfallrisiko. Das ist kein Spaß!
Die Polizei in Bad Pyrmont und Hameln zeigt mit aller Deutlichkeit, dass sie nicht zögert, gegen solche Verstöße vorzugehen. Es bleibt zu hoffen, dass solche Kontrollen und die damit verbundenen Konsequenzen das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr schärfen. Denn im Endeffekt geht es um unsere Sicherheit – und die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer.