In Göttingen tut sich was – und zwar in der nördlichen Innenstadt! Die Stadt plant, die Waffenverbotszone zu erweitern. Ja, richtig gehört! Diese zonierte Sicherheit soll um zwei weitere Bereiche ergänzt werden, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Am kommenden Montag, dem 11. Mai, wird sich der Stadtrat mit dieser Thematik auseinandersetzen. Immerhin gibt es da eine Anfrage der FDP-Fraktion, die rechtliche Mängel in der bestehenden Verordnung hinterfragt hat. Es könnte also spannend werden!

Die Stadt hat sich die Bedenken zu Herzen genommen und die angesprochenen Punkte gründlich geprüft. Man will schließlich keine Unsicherheiten im Raum stehen lassen. Ziel ist es, sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheitslage zu verbessern. Und das ist kein leeres Geschwätz – es gab bereits mehrere Kontrollaktionen in der aktuellen Waffenverbotszone, die Verstöße ans Licht brachten. Die Auswertung dieser Kontrollen hat gezeigt, dass eine punktuelle Erweiterung durchaus sinnvoll sein könnte.

Geplante Erweiterungen und präzisere Regelungen

Die neuen Bereiche sollen konkret die Bank auf dem Wall zwischen Weender Tor und der Berliner Straße/Obere Masch-Straße sowie den Treppenaufgang und Vorplatz der Kindertagesstätte der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde in der Unteren Karspüle 10 umfassen. In diesen Zonen gilt die Waffenverbotszone von montags bis donnerstags von 16.30 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetags und am Wochenende von freitags 16.30 Uhr bis montagmorgens 8.30 Uhr. Nicht zu vergessen: Die Stadt hat auch die Maßstäbe zur Darstellung der Verbotszone überprüft. Da gab es wohl ein paar Unklarheiten, und künftig wird ein präziserer Maßstab verwendet, um rechtliche Stolpersteine zu umgehen.

Die Überarbeitung der Verordnung hat zudem die Armbrust betroffen – die wurde aus der Liste gefährlicher Gegenstände entfernt und nun korrekt als Waffe im Sinne des WaffG eingestuft. Kleinere redaktionelle Anpassungen sind ebenfalls vorgenommen worden, während größere Änderungen bis zur regulären Evaluierung nicht geplant sind. Ein aktualisierter Entwurf soll dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, und die neue Verordnung wird die alte Regelung am Tag nach ihrer Bekanntmachung ablösen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Stadt Göttingen scheint also gewillt, die Sicherheit in der Innenstadt zu erhöhen und gleichzeitig rechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen. Ob die Maßnahmen tatsächlich den gewünschten Effekt haben, wird sich zeigen. Aber die Richtung stimmt – und das ist schon mal etwas! Wer weiß, vielleicht wird ja bald ein ganz neues Sicherheitsgefühl in der Stadt spürbar. Wir sind gespannt, wie die Ratssitzung am 11. Mai verläuft und welche Entscheidungen getroffen werden. Es bleibt also spannend in Göttingen!

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