In den letzten Tagen sorgt eine Entscheidung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer für Aufsehen und Unruhe in der Buchhandelslandschaft Deutschlands. Drei Buchhandlungen, die sich um den renommierten Deutschen Buchhandlungspreis beworben hatten, wurden von Weimer vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um „The Golden Shop“ aus Bremen, „Rote Straße“ aus Göttingen und „Zur schwankenden Weltkugel“ aus Berlin. Diese Entscheidung fiel im Rahmen einer Überprüfung, die auf dem umstrittenen Haber-Verfahren basiert, bei dem Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz herangezogen werden.
Die betroffenen Buchhandlungen haben bereits angekündigt, in der kommenden Woche Klage gegen Weimer und den Verfassungsschutz einzureichen, um die Wiederherstellung der ursprünglichen Preisvergabe durch die Jury zu erwirken. Mechthild Röttering, die Geschäftsführerin der „Rote Straße“, äußerte sich kritisch zu der Entscheidung und sprach von einer Einschüchterung, die sie mit Praktiken in den USA verglich. Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der Transparenz und der Kriterien, die zur Preisvergabe herangezogen werden.
Widersprüchliche Begründungen
Weimer verteidigt seinen Ausschluss mit der Argumentation, dass Fördergelder nur an Institutionen vergeben werden sollten, die „über jeden Zweifel erhaben“ sind. Die drei Buchhandlungen seien aufgrund „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ ausgeschlossen worden, wobei eine der betroffenen Buchhandlungen sogar Verbindungen zum Kommunikationsnetzwerk der RAF aufweisen soll. Die zweite Buchhandlung in Bremen warf bei einer Überprüfung laut Berichten durch auffällige Graffitis an der Fassade auf sich aufmerksam, die jedoch nicht als Grund für eine nachrichtendienstliche Erfassung hätten gelten dürfen.
Die Preisverleihung des Deutschen Buchhandlungspreises, die ursprünglich am 19. März im Rahmen der Leipziger Buchmesse stattfinden sollte, fiel ebenfalls der Entscheidung zum Opfer. Insgesamt sollten 118 Buchläden ausgezeichnet werden, wobei die Preisgelder zwischen 7.000 und 25.000 Euro lagen. Diese Gelder werden durch Fördermittel der Bundesregierung finanziert. Die Entscheidung von Weimer steht im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, politischem Extremismus entschlossen entgegenzuwirken.
Die Reaktionen aus der Kulturszene
In der Kulturszene regt sich Widerstand gegen Weimers Vorgehen. Der Sprecher des Staatsministers betont, dass man Extremismus in jeder Form bekämpfen wolle, jedoch wird Weimer vorgeworfen, eine „Gesinnungsprüfung“ durchzuführen. Das hat nicht nur die Buchhandlungen, sondern auch andere Akteure der Kulturszene auf den Plan gerufen. Sebastian Guggolz vom Börsenverein sieht die Situation als alarmierend und fordert konkrete Vorwürfe, um die Hintergründe der Ausschlüsse besser nachvollziehen zu können.
Die drei betroffenen Buchhandlungen wurden in der Vergangenheit von früheren Kulturstaatsministern für ihr Engagement gewürdigt. Damit stellt sich die Frage, wie sich die Kriterien für eine solche Auszeichnung im Laufe der Zeit verändert haben. Vor allem die Kunstfreiheit, die verfassungsrechtlich besonders geschützt ist, sollte bei solchen Überprüfungen Beachtung finden. Es bleibt zu hoffen, dass durch die bevorstehenden Klagen eine Klärung in dieser heiklen Angelegenheit erzielt werden kann.
Die Unterstützung der betroffenen Buchhandlungen durch den Steidl-Verlag und das Literarische Zentrum Göttingen zeigt, dass die Auseinandersetzung um den Deutschen Buchhandlungspreis nicht nur eine lokale, sondern eine bundesweite Dimension hat. Die Entwicklungen rund um Weimers Entscheidungen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen die Kulturbranche in Zeiten von politischem Druck steht. Der Ausgang dieser juristischen Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die Zukunft des Buchhandels und der Kunstfreiheit in Deutschland haben.