In Delmenhorst gibt es einen ganz besonderen Kämpfer: Bernhard Steffen. Der 64-Jährige lebt mit einer schweren COPD, die ihn in vielen Aspekten des Lebens einschränkt. Seit fast drei Jahren kämpft er gegen das Versorgungsamt Verden, um seinen Grad der Behinderung von 70 auf 80 Prozent anzuheben. Diese Zahl ist nicht nur eine Nummer; sie könnte für ihn einen entscheidenden Unterschied machen. Ein höherer Grad der Behinderung würde ihm das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) einbringen, welches ihm noch mehr Mobilität gewähren würde. Doch die bürokratischen Mühlen mahlen langsam, und das Sozialgericht hat ein weiteres Gutachten angefordert. Bis dahin bleibt Steffen auf seinen orangenen Behindertenausweis angewiesen, der ihm zwar mehr Möglichkeiten eröffnet, aber leider nicht alles löst.
Steffen benötigt rund um die Uhr zusätzlichen Sauerstoff und ist auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen. Seine Frau, Marita Neetzel, hat keinen Führerschein und ist auf seine Fahrten angewiesen – das macht die Situation nicht einfacher. Der orangene Ausweis erlaubt es ihm, auf regulären Parkplätzen näher an seinen Zielen zu parken, ohne Parkgebühren zahlen zu müssen und ohne Zeitvorgaben. Das klingt erstmal praktisch, doch der ständige Kampf um die Anerkennung seiner Bedürfnisse zehrt an seinen Nerven. „Ich fühle mich oft hilflos“, sagt Steffen und hofft auf eine baldige Beendigung des Verfahrens. Unterstützung erhält er von Deniz Kurku, einem SPD-Landtagsabgeordneten, der sich für ihn einsetzt und den Bürgerservice für den schnellen Ablauf lobt.
Der lange Weg zur Anerkennung
Die medizinischen Hintergründe seiner Erkrankung sind komplex. COPD, oder Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung, ist eine Erkrankung mit dauerhaft verengten Atemwegen, die in vier Stadien unterteilt wird. Steffen hat das schwerste Stadium erreicht – GOLD 4 – was bedeutet, dass er selbst in Ruhe Atemnot hat und seine Mobilität stark eingeschränkt ist. Der Grad der Behinderung kann je nach Schweregrad der Erkrankung variieren, und bei COPD liegt dieser normalerweise zwischen 20 und 100. Ein GdB von 50 gilt bereits als schwerbehindert. Doch wie so oft in der Welt der Bürokratie, ist die Realität oft komplizierter, als sie sein müsste.
Um seinen Antrag zu unterstützen, haben drei Fachärzte die Hochstufung befürwortet. Dennoch gibt es Widerstand, denn der Gerichtsarzt ist dagegen. Steffen wünscht sich eine zeitgemäße Beurteilung seiner Situation und fordert individuelle Bewertungen statt standardisierter, die oft nicht den tatsächlichen Zustand der Betroffenen widerspiegeln. Das ist ein Punkt, der nicht nur ihn, sondern viele Menschen in ähnlicher Situation betrifft. Der Drang nach Gerechtigkeit wird von vielen geteilt – ein Umstand, der nicht übersehen werden sollte.
Hilfreiche Anlaufstellen
Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet und mit den Behörden kommunizieren möchte, kann auf verschiedene Ressourcen zurückgreifen. Das Landesamt für Soziales in Verden bietet Kontaktmöglichkeiten für Fragen zum Schwerbehindertenrecht. Die Zentrale ist unter der Telefonnummer 04231/14-0 erreichbar. Alternativ gibt es eine Tabelle zur Ermittlung der Rufnummern nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Auch ein Kontaktformular für E-Mail-Anfragen steht zur Verfügung, ebenso wie die Möglichkeit, individuelle Telefontermine zu vereinbaren. Informationen zum Schwerbehindertenrecht sind auf den Seiten des Landesamtes ebenfalls zu finden.
Steffen, der freundlich und kämpferisch zugleich wirkt, bleibt optimistisch. Er hofft, dass bald ein gerechter Bescheid kommt, der seine Realität besser widerspiegelt. Ein Merkzeichen kann nicht nur bürokratische Vorteile bringen, es ist auch ein Zeichen der Anerkennung für all die Herausforderungen, die Menschen mit Behinderungen täglich meistern müssen. Und so bleibt er, trotz aller Hürden, ein Lichtblick für alle, die sich in ähnlichen Kämpfen befinden.