Am 29. April wurden auf der A2 bei Peine Zollbeamte aus Braunschweig auf einen VW Sharan mit rumänischen Kennzeichen aufmerksam. Der Fahrer, der angab, von Ungarn nach Dänemark unterwegs zu sein, konnte jedoch keinen konkreten Reisegrund nennen. Das war schon mal komisch. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten im Kofferraum zwei Hundeboxen mit zwei Dackeln und einem Jungtier. Doch das war nur der Anfang. Unter dem Gepäck auf der Rückbank fanden sie eine Taubentransportbox mit weiteren 13 Dackelwelpen. Ja, Sie haben richtig gelesen – 13 Welpen! Das ist eine ganze Menge für einen einzigen Transport.
Der Fahrer war sichtlich unbeeindruckt, denn er konnte keine Dokumente für die etwa sechs Wochen alten Tiere vorzeigen. Und das, obwohl die kleinen Racker die gesetzlichen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht erfüllten. Es fehlten Transponderkennzeichnung, gültige Tollwutimpfung und amtliche Gesundheitsbescheinigungen. Das Veterinäramt des Landkreises Peine wurde umgehend informiert. Die Amtstierärztin war alarmiert und berichtete von unzureichender Luftzirkulation sowie dehydrierten, geschwächten Tieren. Nach einer ersten Versorgung im Tierheim zeigten sich die Welpen glücklicherweise wieder lebendiger. Man kann sich vorstellen, wie froh die kleinen Vierbeiner waren, endlich etwas mehr Platz und frische Luft zu bekommen.
Ein Verdacht auf gewerblichen Tiertransport
Interessanterweise behauptete der Fahrer, den Transport für Familienangehörige und Freunde durchzuführen. Aber die Zollbeamten waren skeptisch. Angesichts der hohen Anzahl der Tiere vermuteten sie einen gewerblichen Tiertransport, für den ein Befähigungsnachweis notwendig wäre. Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen spezielle Zulassungen besitzen, einschließlich geeigneter Belüftungssysteme und Wasserversorgung. Das ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten.
Einige der Welpen wiesen sogar eine seltene Scheckung auf, die bei Händlern höhere Preise erzielt. Das macht die ganze Sache noch dubioser. Besonders brisant ist die Tatsache, dass zwei erwachsene Hündinnen hochtragend sind. Wo sich die Muttertiere der Welpen befinden, bleibt ein Rätsel. Das könnte einen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung darstellen. Der Fahrer wird sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenübersehen, wegen der Verstöße gegen tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen. Er muss zudem die Kosten für die Unterbringung der Tiere in Quarantäne tragen und leistete bereits eine Sicherheitsleistung von 500 Euro. Irgendwie fühlt sich das alles nach einem großen Schlamassel an.
Regelungen für den Tiertransport in der EU
In der EU gibt es strenge Vorschriften, die den Transport lebender Wirbeltiere regeln, besonders wenn es um wirtschaftliche Tätigkeiten geht. Die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere liegt bei allen am Transport beteiligten Personen – also Transportunternehmern, Organisatoren, Fahrern und Tierhaltern. Alle müssen auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften achten und entsprechend geschult sein. Der Fahrer und alle Betreuer benötigen einen Befähigungsnachweis von einer zugelassenen Einrichtung. Das klingt alles sehr bürokratisch, ist aber notwendig, um das Wohl der Tiere zu sichern.
Für Transporte über 65 Kilometer muss eine Zulassung von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats vorliegen. Wenn es über 8 Stunden geht, sind spezifische Dokumente erforderlich, einschließlich Notfallplänen und Satellitennavigationssystemen. Die EU-Verordnung hat die Richtlinie 91/628/EWG ersetzt und ist seit dem 5. Januar 2007 in Kraft. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften obliegt den zuständigen Behörden der Bundesländer in Deutschland. Umso bemerkenswerter ist es, dass in diesem Fall anscheinend gleich mehrere Vorschriften auf der Strecke geblieben sind.