In der Hansestadt Wismar tut sich was! Der Hauptausschuss hat einen entscheidenden Beschluss gefasst: Die Entsorgung des Klärschlamms aus der städtischen Kläranlage wird neu geregelt. Ein neues, EU-weites Vergabeverfahren steht an, das auf die verschärften Vorgaben der bundesweiten Abfallklärschlammverordnung reagiert. Zeigt sich hier ein Schritt in die richtige Richtung? Alle Anzeichen deuten darauf hin!

In den kommenden Jahren wird es eine verpflichtende Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm geben. Das ist nicht nur ein Schlagabtausch zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft, sondern auch eine Antwort auf die steigenden Anforderungen in der Abfallwirtschaft. Die bisherige Praxis, Klärschlamm als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen auszubringen, wird durch strengere Grenzwerte und Umweltauflagen stark eingeschränkt. Und das hat Gründe: Phosphor wird immer knapper – ein Rohstoff, der für die Landwirtschaft unerlässlich ist. Wismar hat also die Weichen für eine langfristig tragfähige Entsorgungsstrategie gestellt.

Ein zukunftssicherer Plan

Die Verantwortung für das europaweite Ausschreibungsverfahren liegt beim Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB). Durch diesen frühzeitigen Beschluss wird nicht nur Rechts- und Investitionssicherheit für die kommenden Entsorgungsperioden geschaffen, sondern auch die zuverlässige Entsorgung des Klärschlamms gewährleistet. Ein echter Gewinn für die Stadt, vor allem in Hinblick auf die bundesweit geltenden Anforderungen ab 2029!

Wie sieht die Situation eigentlich im Kontext der Klärschlammverordnung aus? Im Jahr 2017 wurde diese neu gefasst, und ab 2029 müssen alle Kläranlagen in Deutschland Phosphor aus Klärschlamm zurückgewinnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbringung von phosphorhaltigem Klärschlamm als Dünger zu vermeiden, denn dieser enthält viele Schadstoffe, die unsere Umwelt belasten. Stattdessen soll der rückgewonnene Phosphor zur Düngemittelproduktion verwendet werden. Ein smarter Ansatz, der auch den Bedarf an neuem Phosphor durch Abbau und energieintensive Verarbeitung von Phosphatgestein senkt.

Finanzierung und Herausforderungen

Doch wie sieht es mit der Finanzierung aus? Ein häufiges Hemmnis für die Umsetzung der Phosphorrückgewinnung ist die Unklarheit über die Refinanzierung der Kosten durch Abwassergebühren. Das Umweltbundesamt hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die gebührenrechtlichen Festlegungen zur P-Rückgewinnung beleuchtet. Und siehe da, das Gutachten bejaht die Gebührenfähigkeit der Rückgewinnung und viele vor 2029 anfallende Kosten. Das klingt schon mal vielversprechend, oder? Die Aufwendungen bis 2029 müssen allerdings den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 AbfKlärV berücksichtigen. Das bedeutet, die Kosten müssen periodengerecht, verhältnismäßig und betriebsnotwendig sein.

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Wahrscheinlich sind die Mehrkosten für die Haushalte gering. Ein Lichtblick! Zudem können Erlöse aus dem Verkauf des rückgewonnenen Phosphors mit den Rückgewinnungskosten verrechnet werden. Das könnte sich als ein ganz cleverer Schachzug herausstellen. Wismar zeigt hier, dass man mit Weitblick und einem durchdachten Plan den Herausforderungen der Zukunft begegnen kann.

Wer mehr über die Klärschlammentsorgung und die Phosphorrückgewinnung erfahren möchte, findet weitere Informationen auf dieser Seite.