In Stralsund hat ein 21-jähriger Motorradfahrer am Freitagabend für ordentlich Furore gesorgt. Die Uhr zeigte kurz vor Mitternacht, als besorgte Anrufer die Polizei informierten. Der junge Mann war nicht einfach nur auf seinem Motorrad unterwegs – nein, er ließ sich zu einem riskanten Fahrstil hinreißen, der ihn sogar auf den Bürgersteig führte. Man fragt sich, wie jemand bei solch einer Fahrweise nicht gleich in die nächste Laterne rast. Aber das war nur der Anfang der Aufregung.

Die Polizei setzte prompt einen Streifenwagen in Bewegung, um dem Treiben ein Ende zu setzen. Doch der Biker hatte andere Pläne. Anstatt auf die Anhaltesignale zu reagieren, floh er – als würde ihn der Teufel persönlich verfolgen. Irgendwie schien er die Kontrolle über seine Maschine zu verlieren, denn schließlich hielt er an, aber nicht, ohne mit seiner Maschine gegen den Streifenwagen zu knallen. Ein Glück, dass niemand verletzt wurde, denn das hätte die ganze Angelegenheit nur noch schlimmer gemacht.

Überraschung bei der Kontrolle

Nach dem Zusammenstoß kam das wahre Ausmaß der Situation ans Licht. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,58 Promille – das ist mehr als nur ein bisschen angeheitert. Man muss sich fragen, wie man bei solch einem Pegel überhaupt noch auf einem Motorrad sitzen kann. Doch das war noch nicht alles. Weitere Kontrollen zeigten, dass der Motorradfahrer keinen Führerschein besaß. Und die Nummernschilder an seiner Maschine? Fälschungen! Da fragt man sich, ob er sich wirklich so sicher war, ungeschoren davon zu kommen.

Die Polizei schätzte den Sachschaden auf rund 500 Euro an den Fahrzeugen. Das ist eine Menge Geld, vor allem für jemanden, der sich so leichtfertig in Gefahr gebracht hat. Gegen den jungen Mann wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Das wird wohl noch eine längere Geschichte für ihn, die nicht nur mit der Polizei, sondern auch mit dem Gericht enden könnte.

Rechtliche Konsequenzen

Alkohol am Steuer ist in Deutschland ein ernstes Thema, und das nicht ohne Grund. Die gesetzlichen Promillegrenzen sind klar definiert – für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille wird es kritisch, und ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig. Der junge Stralsunder hat sich in eine gefährliche Zone begeben, die nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seine finanzielle Zukunft gefährdet. Strafen können von Geldbußen bis hin zu Fahrverboten reichen, und die Möglichkeit, gegen Bußgeldbescheide Einspruch zu erheben, wird ihm jetzt wahrscheinlich auch nicht viel helfen.

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Für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Situation ebenso spannend – sie zahlt zwar für Schäden Dritter, könnte aber bis zu 5000 Euro zurückfordern, wenn man unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht. Das sind alles Gedanken, die einem durch den Kopf gehen sollten, bevor man auf die Idee kommt, mit über 2,5 Promille auf zwei Rädern die Straßen unsicher zu machen. Das Schicksal des jungen Mannes wird sich in den kommenden Wochen zeigen, und die Aufregung, die er verursacht hat, wird sicher noch lange Gesprächsthema in Stralsund bleiben.