Schlichtung statt Streit: Wie die Schiedsstelle in Schwerin Nachbarn versöhnt
Schiedsstelle in Schwerin – ein kleiner Lichtblick in der manchmal dunklen Welt der Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wenn es zwischen den Nachbarn kriselt, sei es wegen Lärm, überhängenden Ästen oder auch nur dem muffigen Geruch vom Grill des Nachbarn, dann gibt es einen Ort, wo solche Konflikte auf friedliche Weise gelöst werden können. Die Schiedsstelle hat sich genau dieser Aufgabe verschrieben und agiert als Vermittler, der versucht, einen Vergleich herbeizuführen und den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Die Sprechstunde der Schiedsstelle findet jeden dritten Donnerstag im Monat statt – das nächste Mal am 18. Juni 2026. Schau einfach im Stadthaus, Am Packhof 2 – 6, Raum 4057 vorbei. Von 17 bis 18 Uhr stehen ehrenamtliche und neutrale Schiedsleute bereit, die mit viel Fingerspitzengefühl und einem offenen Ohr für eure Sorgen da sind. Und falls es mal ganz dringend ist, verhandeln die Schiedsleute auch nach Feierabend oder am Wochenende – wie nett!
Streitigkeiten im Nachbarrecht
Aber was für Streitigkeiten können da eigentlich geschlichtet werden? Die Liste ist lang! Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Ärger wegen mangelhafter Reparaturen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Beleidigungen, Verleumdungen und sogar leichte Körperverletzungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle. Mal ehrlich, wer hat nicht schon mal über den Nachbarn geschimpft, weil sein Hund den ganzen Tag bellt oder die Kinder ständig im Garten Fußball spielen? Genau hier setzt die Schiedsstelle an und versucht, eine gütliche Einigung zu finden.
Das Verfahren ist kein Gerichtsprozess, sondern vielmehr ein informelles Treffen, wo die Schiedsperson als neutraler Vermittler fungiert. Wichtig zu wissen: In vielen Bundesländern, so auch hier, ist die Einschaltung der Schiedsstelle vor einer Klage sogar zwingend vorgeschrieben! Das bedeutet, dass man erst versuchen muss, eine Einigung zu erzielen, bevor man den Gerichtsweg beschreitet. Der Antrag kann einfach über die Gemeindeverwaltung oder das Amtsgericht gestellt werden, und dabei müssen die Namen und Anschriften beider Parteien sowie eine kurze Streitbeschreibung angegeben werden. Übrigens: Ein Kostenvorschuss von 50 bis 100 Euro ist dabei fällig.
Ein Verfahren mit vielen Vorteilen
Die Vorteile des Schiedsverfahrens sind nicht zu verachten. Im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens sind die Gebühren hier gering. Außerdem geht es schnell – ein Schlichtungstermin wird nach Antragseingang festgelegt, und die Verhandlung ist in der Regel nicht öffentlich, was für eine angenehme Vertraulichkeit sorgt. Wenn eine Einigung erzielt wird, wird ein rechtsverbindlicher Vergleich geschlossen. Klappt es nicht, gibt es eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, die den Weg zum Gericht öffnet. Es ist also eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, um Eskalationen zu vermeiden und eine Lösung zu finden.
Die Schiedsstelle eignet sich besonders gut für Konflikte, die von Nachbarn ausgehen. Ob Lärm von der Baustelle nebenan, überhängende Äste, die die Sonneneinstrahlung rauben, oder vielleicht sogar der Geruch von frisch gebackenem Brot, der einen Nachbarn stört – die Schiedsstelle hat ein offenes Ohr für all diese Anliegen. Manchmal sind es die kleinen Dinge im Leben, die die größte Unruhe stiften. Und genau hier kann das Schiedsamt helfen, bevor die Situation eskaliert und man sich im Dschungel der Rechtsstreitigkeiten wiederfindet.
Das Schiedsamt ist also ein wichtiger Anlaufpunkt, wenn die Gemüter hochkochen und der Frieden im Wohnumfeld gestört ist. Bei all den kleinen und großen Streitigkeiten, die uns im Alltag begegnen, ist es gut zu wissen, dass es eine Möglichkeit gibt, diese auf eine zivilisierte Art und Weise zu klären. Und hey, vielleicht wird die Nachbarschaft ja sogar noch ein bisschen besser, wenn man sich auf diese Weise verständigt.
