In Mecklenburg-Vorpommern gibt es frischen Wind in der Bauordnung! Der Landtag hat in einer Entscheidung, die mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen zustande kam, eine vereinfachte Landesbau-Ordnung beschlossen. Ein echter Fortschritt, der die Bauherren hierzulande aufhorchen lässt. Die Opposition hat sich zwar enthalten, aber das ändert nichts daran, dass dieser Schritt als ein Schritt in die richtige Richtung gilt. Der Fokus liegt darauf, das Bauen einfacher und schneller zu gestalten. Und das kann man nur begrüßen!
Eine der spannendsten Neuerungen betrifft die Genehmigungspflichten. Künftig entfällt die Genehmigung für Garagen oder Schuppen bis 40 Quadratmeter – praktisch für all jene, die sich endlich ihren Traum von einem kleinen Rückzugsort im Garten erfüllen wollen. Auch Terrassen-Überdachungen bis 40 Quadratmeter können nun ohne großen bürokratischen Aufwand errichtet werden. Und Solar-Anlagen auf Garagen, die an Nachbargrundstücke grenzen, werden ebenfalls erleichtert. Ein echter Lichtblick für umweltbewusste Bauherren!
Optimierte Bauverfahren
Doch das ist noch nicht alles! Auch im Innenbereich gibt es einige Veränderungen. Die Raumhöhe in Wohnhäusern darf von 2,40 Meter auf 2,30 Meter gesenkt werden – was das Planen und Bauen vereinfacht. Und die Umwandlung von Dachgeschossen in Wohnraum wird jetzt erleichtert. Das bedeutet, dass viele ungenutzte Dächer endlich in gemütliche Wohnräume verwandelt werden können. Ein Hoch auf die kreative Nutzung von Wohnraum!
Ein weiterer Punkt, der die Gemüter erhitzt, ist die Verlängerung der Gültigkeit von Baugenehmigungen auf vier Jahre. Vorbei die Zeiten, in denen man sich mit der Angst plagen musste, die Genehmigung könnte bald ablaufen! Auch Neubauten dürfen nun näher an Grundstücksgrenzen errichtet werden. Das könnte für viele Bauherren eine erhebliche Erleichterung darstellen.
Barrierefreiheit im Fokus
Und für alle, die an Barrierefreiheit denken, gibt es jetzt auch eine neue Anforderung: Ab vier Geschossen ist ein Aufzug für Barrierefreiheit in neuen Gebäuden erforderlich. Ein wichtiger Schritt, der zeigt, dass beim Bauen auch an alle Menschen gedacht wird. Schließlich soll jeder die Möglichkeit haben, ein Zuhause zu schaffen, das zugänglich ist.
In der Hansestadt werden jährlich rund 1.000 Bauanträge gestellt. Die neuen Regelungen versprechen eine schnellere Bearbeitung, was für Bauherren und Architekten eine echte Erleichterung darstellt. Wer kennt nicht die langen Wartezeiten und den Papierkram, der oft die Vorfreude auf das eigene Bauprojekt trübt? Hier wird die Luft wirklich dünn für die Bürokratie!
Wohin mit den Anträgen?
Wer sich jetzt fragt, wo eigentlich die zuständige Stelle für seine Baugenehmigung ist, dem sei gesagt: Oft reicht es, seinen Wohnort anzugeben. Aber Achtung! In manchen Fällen muss der genaue Ort des Bauvorhabens angegeben werden – wie etwa bei einer Baugenehmigung, wenn das Haus in Gadebusch gebaut werden soll, während der Wohnort in Schwerin ist. Das kann einen schon mal ins Grübeln bringen, aber mit ein wenig Aufmerksamkeit ist das ganz leicht zu handhaben.
Die Bauordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wurde zuletzt am 18. März 2025 geändert. Das schafft Klarheit und gibt einen Rahmen für all die neuen Möglichkeiten, die sich durch die erleichterte Bauordnung ergeben. Wer sich also für den Bau eines neuen Hauses interessiert, sollte die neuen Vorgaben im Hinterkopf behalten. Vielleicht wird der Traum von den eigenen vier Wänden ja jetzt ein bisschen greifbarer und vor allem schneller realisierbar.