Heute ist der 4.05.2026, und während die Sonne am Horizont langsam untergeht, gibt es in Greifswald einen Vorfall, der für einige Aufregung sorgt. Am gestrigen Abend, genauer gesagt gegen 19:00 Uhr, wurde auf der Umgehungsstraße ein weißer VW-Transporter beobachtet, der sich auffällig in Schlangenlinien bewegte. Ein Hinweisgeber, der den Fahrer bemerkte, konnte allerdings keine Abgangsrichtung des Fahrzeugs angeben – komisch, oder? Man fragt sich, was da wohl im Kopf des Fahrers vor sich ging.

Die Polizei ließ nicht lange auf sich warten. Mehrere Streifenwagenbesatzungen rückten aus, und tatsächlich, auf der B109 zwischen Anklam und Greifswald wurde das gesuchte Fahrzeug schließlich auf Höhe des Moeckow-Bergs entdeckt. Die Beamten führten sofort eine Verkehrskontrolle durch, und das Ergebnis war erschreckend. Der Fahrer, ein 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger, hatte es offenbar etwas zu gut gemeint mit dem Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,67 Promille – das ist mehr als doppelt so viel, als es für Autofahrer erlaubt ist. Das hätte selbst die Robustesten unter uns aus den Socken gehauen.

Alkoholkonsum am Steuer

Im Fahrzeug fanden die Beamten zwei leere Bierflaschen und eine Flasche Kräuterlikör, die sich in Griffweite des Fahrers befanden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Das Fahrzeug war zudem ein Firmenwagen, und um weiteren Ärger zu vermeiden, wurde das Unternehmen sofort verständigt, um den Abtransport des Fahrzeugs zu organisieren. Die Schlüssel wurden sichergestellt und dem Unternehmen übergeben, ein klarer Hinweis darauf, dass hier nicht einfach weitergefahren werden kann.

Die Ermittlungen gegen den Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr wurden eingeleitet. Das Verhalten des 41-Jährigen wirft Fragen auf, vor allem in Anbetracht der strengen Promillegrenzen in Deutschland. Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Probezeit befindet, darf überhaupt keinen Alkohol konsumieren. Ab 0,3 Promille gilt man als relativ fahruntüchtig – und ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Für einen Wert von 2,67 Promille kann man sich auf ernsthafte Konsequenzen einstellen.

Rechtliche Folgen und Verantwortung

Alkoholisiert zu fahren gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Bei einem ersten Verstoß drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote. Und wenn es zu einem Unfall kommt – was bei solch einem hohen Alkoholpegel nicht auszuschließen ist – kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallgegners übernehmen, aber sich das Geld bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückholen. Eine Vollkaskoversicherung kann sogar die Zahlung ganz verweigern, wenn der Fahrer stark alkoholisiert war.

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In diesem Fall bleibt zu hoffen, dass der Fahrer aus dieser Erfahrung lernt und dass die Polizei die Straßen weiterhin sicher hält. Schließlich ist es nie zu spät, um zur Vernunft zu kommen – und vielleicht wird der nächste Abend ohne Alkohol genossen, oder zumindest mit einem Bewusstsein für die Grenzen, die man nicht überschreiten sollte.