In einem bemerkenswerten Vorfall aus Hamburg hat ein Häftling über fünf Jahre hinweg einen erstaunlichen Vorrat von rund 900 Kilogramm Lebensmitteln in seiner Zelle angesammelt. Diese außergewöhnliche Ansammlung, die hauptsächlich aus Konserven, Nudeln und Oliven bestand, fiel erst auf, als der Häftling im Juli 2025 in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) nach Bremen verlegt werden sollte. Er hatte die Absicht, seinen gesamten Vorrat mitnehmen zu lassen, was jedoch auf heftigen Widerstand seitens der JVA Bremen stieß.
Der Häftling, der eine Freiheitsstrafe von fast 14 Jahren für bandenmäßigen Drogenhandel absitzt, war seit 2020 in Untersuchungshaft am Holstenglacis in Hamburg untergebracht. Bei seiner Verlegung durfte er jedoch nur zwei Kartons mit jeweils bis zu 20 Kilogramm mitnehmen, während der Großteil seiner Lebensmittel in seiner alten Zelle zurückblieb. Das Oberlandesgericht Bremen entschied, dass die große Menge an Lebensmitteln die Ordnung der Anstalt gefährden würde. Dies wurde mit mehreren Gründen untermauert, darunter die unterschiedlichen Regeln im Strafvollzug zwischen Hamburg und Bremen sowie der hohe Kontrollaufwand, der für die Überprüfung der Haltbarkeit der Lebensmittel erforderlich wäre.
Der lange Weg zum Gericht
In einem ersten Schritt hatte der Häftling am Landgericht Bremen gefordert, seinen Besitz nachgesendet zu bekommen, und erhielt zunächst Recht. Doch das Oberlandesgericht kippte diesen Beschluss. Die Richter argumentierten, dass der Umfang der Vorräte über den persönlichen Bedarf des Häftlings hinausgehe und es die Möglichkeit gäbe, dass solche großen Vorräte als Tausch- oder Druckmittel innerhalb der Haftanstalt genutzt werden könnten.
Die Hamburger Justizbehörde äußerte sich nicht konkret zu den Inspektionsfrequenzen der Zellen, was Fragen zur Sicherheit und Kontrolle aufwirft. Der große Vorrat an Lebensmitteln, von dem die Justizbehörde schätzt, dass noch etwa 400 Kilogramm in Hamburg verbleiben, bringt sowohl für den Häftling als auch für die Verwaltung der Anstalt einige Herausforderungen mit sich.
Rechtliche und praktische Herausforderungen
Der Häftling hat die Möglichkeit, die Lebensmittel an Personen außerhalb des Gefängnisses zu übergeben, jedoch auf eigene Kosten. Diese Regelung wirft ein weiteres Licht auf die Komplexität des Strafvollzugs und die Herausforderungen, vor denen die Justizbehörden stehen, wenn es darum geht, die Ordnung in den Anstalten zu wahren. Das Thema hat mittlerweile auch die Politik erreicht, da die CDU eine schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gerichtet hat, um mehr über die Hintergründe und die Vorgehensweise in diesem speziellen Fall zu erfahren.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie unterschiedlich die Regelungen im Strafvollzug zwischen den Bundesländern sind und wie solche Unterschiede möglicherweise zu unerwarteten Situationen führen können. Während der Häftling in Hamburg die Erlaubnis hatte, einen so großen Vorrat zu horten, wurde ihm in Bremen diese Freiheit verwehrt, was die Frage aufwirft, wie einheitlich die Gefängnisregeln in Deutschland tatsächlich sind.