Am 24.04.2026 ist die Sicherheitslage bei Großveranstaltungen in Bremen ein heiß diskutiertes Thema. Nach der Investition von rund drei Millionen Euro in mobile Sperren – den sogenannten Oktablöcken – zur Sicherung solcher Events, haben sich die Rahmenbedingungen für deren Ausleihe als recht komplex herausgestellt. Die mobilen Sperren wurden im vergangenen Jahr bereits auf der Osterwiese eingesetzt, jedoch gibt es für Veranstalter einige Hürden zu überwinden, um diese Sicherheitsvorkehrungen nutzen zu können.

Die Ausleihe der Sperren ist zwar möglich, erfordert jedoch einen Leihvertrag sowie den eigenständigen Transport und Betrieb durch eingewiesenes Personal. Das führt zu Kritik seitens der Veranstalter, die die praxisfernen Rahmenbedingungen und unklaren Vergaberegeln anprangern. Besonders für kleinere Events sind die Sperren bislang nicht zum Einsatz gekommen, da ein Konzept für diese noch in der Entwicklung ist. Das Innenressort hat bisher kein fertiges Konzept für kleinere Veranstaltungen vorgelegt, was die Unsicherheit weiter verstärkt.

Die Sicherheitslage und Anforderungen

Die Polizei Bremen stellt die Sperren zur Verfügung, doch die Kosten und Vergaberegelungen sind noch nicht finalisiert. Veranstalter sehen sich oft in der Verantwortung, die ordnungsgemäße Aufstellung und Verkehrssicherheit der Sperren zu gewährleisten. Ab einer erwarteten Besucherzahl von 1000 Personen pro Tag fordert das Ordnungsamt die Vorlage eines Sicherheitskonzepts, während Diskussionen über Sicherheitskonzepte meist ab 3000 Besuchern pro Tag beginnen. Unklar bleibt, ab welcher Größenordnung Aspekte der Terrorabwehr relevant werden.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass auch in anderen Bundesländern neue Richtlinien für den Einsatz von Antiterrorsperren bei Volksfesten umgesetzt werden. So hat das Hessische Innenministerium kürzlich eine Richtlinie veröffentlicht, die besagt, dass mobile Absperrgitter und Betonblöcke nur bei Veranstaltungen mit mehr als 15.000 Teilnehmern verpflichtend eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu können kleinere Feste mit weniger als 5.000 Personen ohne Zufahrtsschutz durchgeführt werden, sofern keine konkreten Gefährdungshinweise vorliegen.

Die Herausforderung für kleinere Veranstaltungen

Die strengen Auflagen und Haftungserklärungen führen in Hessen bereits dazu, dass viele kleinere Feste abgesagt werden, wie beispielsweise Kirmesfestzüge in Elleringhausen und Festzugwege bei Freischießen in Mengeringhausen und Twiste. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, dass für kleinere Veranstaltungen praktikable Lösungen gefunden werden, um deren Durchführung nicht zu gefährden.

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Wenn wir uns die rechtlichen Grundlagen für Veranstaltungen anschauen, wird deutlich, dass individuelle gesetzliche Verordnungen zu prüfen sind. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt nicht nur bei den Veranstaltern, sondern auch bei verschiedenen Pflichtenträgern. Dazu gehören unter anderem die Veranstaltungsleitung, die für die Rechtskonformität und Sicherheit sorgt, sowie die Sachkundige Aufsichtsperson, die die technische Sicherheit gewährleistet.

Die Wichtigkeit dieser Rollen kann nicht genug betont werden. Eine fachkundige und persönlich geeignete Veranstaltungsleitung ist Pflichtbestandteil jeder Veranstaltung. Es bedarf einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Sicherheitsbelange für ein unbeschwertes Erlebnis der Besucher zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen in Bremen und darüber hinaus an Bedeutung gewinnen, um nicht nur die Sicherheit der Besucher zu garantieren, sondern auch um die Durchführung von Veranstaltungen aller Größenordnungen zu ermöglichen. Die Herausforderung besteht darin, praktikable Lösungen zu finden, die sowohl den Sicherheitsbedürfnissen als auch den praktischen Anforderungen der Veranstalter gerecht werden.