In Bremen, wo die Luft oft nach Nordseewind und frisch gebrühtem Kaffee riecht, gibt es ein drängendes Problem, das die Stadt und ihre Bewohner beschäftigt. Die Rede ist von leerstehenden Immobilien – ja, die sogenannten Problem-Immobilien, die seit 2024 und 2025 in den Fokus der Behörden gerückt sind. So hat die Gemeinsame Verwaltungseinheit zur Bekämpfung von Problem-Immobilien (GVBP) seit 2024 über 140 Verdachtsfälle erfasst. Besonders in Gröpelingen scheint der Schuh zu drücken. Hier führt man die Leerstandsstatistik an, was nicht gerade erfreulich ist.

Vielerorts in Bremen stehen die Immobilien leer, und die Statistiken sind alles andere als rosig. In den letzten zwei Jahren wurden 327 Verdachtsmeldungen zu Leerständen eingereicht, von denen 144 derzeit bearbeitet oder unter Beobachtung stehen. Man könnte meinen, die Stadt wäre leergefegt, aber das ist nicht ganz richtig. Immerhin wurden acht Fälle im Jahr 2024 verworfen, weil die Immobilien verkauft, saniert oder sogar abgerissen wurden. Trotzdem bleibt ein gewisses Unbehagen – vor allem wenn man weiß, dass über 50 Immobilien seit mehr als sechs Monaten ungenutzt bleiben.

Problem-Immobilien und deren Auswirkungen

Gröpelingen hat mit 19 bestätigten Leerständen die traurige Spitzenposition inne, gefolgt von Walle und Oberneuland mit jeweils 13 Fällen. In diesen Stadtteilen hat die Leerstandsproblematik besonders ausgeprägte Züge angenommen. Aber auch in anderen Ecken Bremens, wie der Bahnhofsvorstadt, Tenever und Horn, finden sich problematische Immobilien. Die Geeststraße, die Oslebshauser Heerstraße und der Schwarze Weg – hier könnte man fast denken, die Zeit hätte stillgestanden.

Ein weiteres Thema, das die Gemüter erhitzt, sind die baulichen Mängel, die oft nur von der Straße aus zu erkennen sind. Begehungen sind notwendig, um die tatsächlichen Zustände zu dokumentieren. Und dann gibt es da noch die Sache mit den Vorkaufsrechten: Sie werden systematisch umgangen, was die Situation nicht gerade einfacher macht. Besonders kurios ist die Lage am Grohner Dühne, wo das Vorkaufsrecht nur für einen Teil des Gebäudes besteht. Man fragt sich, ob das alles wirklich so gewollt ist.

Gesetzliche Maßnahmen und Bürgerengagement

Die Stadt Bremen hat seit 2021 das Wohnraumschutzgesetz erlassen, um dem Leerstand und der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken. Dieses Gesetz soll verhindern, dass Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerbeflächen genutzt werden. Wer denkt, dass dies einfach zu handhaben ist, irrt sich. Etwa 340 Fälle möglicher Zweckentfremdungen sind im Bauressort eingegangen, wobei die Hälfte bereits geprüft wurde. In den meisten Fällen wurde jedoch kein Verdacht auf Zweckentfremdung bestätigt. Was bleibt sind Immobilien, die zum Verkauf stehen oder in der Sanierung sind – und einige, deren Erbfolge ungeklärt ist.

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Die Bremer SPD fordert nun ein Upgrade des Baugesetzbuches, um schärfere Maßnahmen gegen Problem-Immobilien einzuführen. Falk Wagner von der SPD hat sogar betont, dass Großwohnanlagen in kommunale Hand gehören sollten. Ob das der Schlüssel zu einer Lösung ist? Sicherlich könnte mehr Engagement von Seiten der Stadt und der Bürger helfen, die Situation zu verbessern.

Aktuell sind noch rund 170 Immobilien in Prüfung, und die Bürger können Leerstände direkt beim Ortsamt, Ordnungsamt oder Bauressort melden. Man fragt sich, wie viele von uns wohl schon an einem leerstehenden Gebäude vorbeigegangen sind, ohne die Augen zu öffnen. Ein gesetzeswidriger Leerstand könnte ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen – eine Zahl, die alarmieren sollte. Bisher wurden zwar Bußgelder angedroht, doch verhängt hat man sie noch nicht. Vielleicht ist das ja auch eine Art von Hoffnung für die Stadt, dass sich die Lage bald bessert.