Die Freie Hansestadt Bremen hat einen bedeutenden Schritt in Richtung digitale Zukunft gemacht. Mit der kürzlich beschlossenen Dienstvereinbarung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Dienst setzt Bremen ein Zeichen für Transparenz und Gemeinwohl. Gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat wurde diese Vereinbarung unterzeichnet, um verbindliche Regeln für den Einsatz von KI zu schaffen und dabei den Fokus auf Beschäftigtenschutz und bessere Arbeitsbedingungen zu legen.

Finanzsenator Björn Fecker unterstreicht die Intention dieser Initiative: KI soll den Menschen unterstützen und nicht ersetzen. Durch den Einsatz von KI-Technologien sollen Abläufe effizienter gestaltet und der Service für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Wichtig ist, dass KI dort eingesetzt wird, wo sie tatsächlich praktikable Hilfe leistet und Mitarbeitende entlastet. Ein zentrales Register aller KI-Anwendungen sowie eine Ethikkommission sollen die Kontrolle und Weiterentwicklung dieser Systeme sicherstellen.

Verantwortungsvolle Digitalisierung

Ein zentrales Anliegen der Vereinbarung ist der Schutz der Arbeitsplätze und die Absicherung der Beschäftigten vor möglichen Haftungen für Fehler, die durch KI-Systeme entstehen könnten. Zudem wird sichergestellt, dass die KI-Systeme diskriminierungsfrei sind und deren Einsatz transparent bleibt. Um die Mitarbeitenden bestmöglich auf diese Veränderungen vorzubereiten, sind umfassende Qualifizierungsangebote vorgesehen. Die Vereinbarung wird als Grundlage für eine verantwortungsvolle Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Bremen angesehen.

Ein Blick über die Grenzen Bremens hinaus zeigt, dass auch andere Institutionen ähnliche Wege beschreiten. So hat die FernUniversität in Hagen eine Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen veröffentlicht. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, Rechtssicherheit und Orientierung für Mitarbeitende zu schaffen. Klare Vorgaben zu erlaubten Daten und Transparenz gegenüber Studierenden und Partner:innen sind dabei von großer Bedeutung. Die Vereinbarung ist so gestaltet, dass sie dynamische Verweise enthält, die ohne Neuverhandlung aktualisiert werden können.

FAIR-Prinzipien in der Verwaltung

Besonders hervorzuheben ist die Orientierung der Verwaltung an den FAIR-Prinzipien: Findable, Accessible, Interoperable und Reusable. Diese Prinzipien gewährleisten, dass Daten sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar und nutzbar sind. Die systematische Erschließung und standardisierte Bereitstellung von Daten ermöglichen einen effizienten Austausch zwischen verschiedenen Behörden und Anwendungen, was eine Grundlage für skalierbare KI-Projekte bildet.

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Die öffentliche Verwaltung hat das Potenzial, als Datenproduzentin wertvolle Informationen zu generieren, die für KI-gestützte Automatisierungen und Prognosen nützlich sind. Die notwendigen Maßnahmen zur Hebung dieses Potenzials umfassen die systematische Erfassung strukturierter Daten sowie die Schaffung einheitlicher Schnittstellen zwischen den Verfahren. Nur mit dem politischen Willen, die Verwaltung als Wissensakteurin zu begreifen, kann die digitale Transformation erfolgreich gestaltet werden.

Insgesamt zeigt sich, dass Bremen und andere Institutionen auf einem vielversprechenden Weg sind, um KI verantwortungsbewusst in die öffentliche Verwaltung zu integrieren. Durch klare Richtlinien und eine transparente Handhabung wird eine zukunftsfähige Basis für die digitale Verwaltung geschaffen, die sowohl den Mitarbeitenden als auch den Bürger:innen zugutekommt.