In Bremen wird derzeit hitzig über die wachsende Taubenpopulation diskutiert. Vor allem in Stadtteilen wie Walle, an der Sankt-Jürgen-Straße und am Berliner Platz fordern Taubengegner strikte Fütterverbote. Die Stadtteilpolitiker sind sich einig, dass ein umfassendes Gesamtkonzept erforderlich ist, in dessen Rahmen auch betreute Taubenhäuser entstehen sollen. Diese sollen nicht nur den Tauben ein besseres Leben ermöglichen, sondern auch dazu beitragen, die Probleme rund um die Stadttauben zu adressieren.

Der Verein Bremer Taubenhaus und Stadttauben Bremen argumentiert jedoch, dass die Fütterung der Tauben nur bedingt Einfluss auf deren Population hat. Experten warnen davor, dass Fütterungsverbote nicht nur nicht zur Reduzierung der Tauben führen, sondern auch zu einer Verelendung der Tiere, die auf menschliche Versorgung angewiesen sind. Immerhin brüten Tauben bis zu acht Mal im Jahr, und während die Fütterung keinen direkten Einfluss auf die Brutrate hat, zeigen gefütterte Tauben höhere Überlebensraten bei Küken.

Ein Konzept für die Tauben

Ein Umgewöhnungskonzept sieht vor, dass Taubenhäuser eingerichtet werden, in denen die Eier gegen Gipsattrappen getauscht werden. Dies soll den Tauben helfen, ihre Fütterungsgewohnheiten langsam zu ändern. Geduld ist gefragt, denn dieser Prozess benötigt Zeit. Aktuell gibt es bereits ein Taubenhaus auf dem Parkhaus Am Brill, und drei weitere sind in Planung, darunter eines auf dem Parkhaus Am Brill und zwei am Katharinenklosterhof. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt teilweise über das Umweltressort, das pro Taubenhaus einen halben Minijob unterstützt, während Ehrenamtliche bereits bei der Betreuung der Häuser helfen.

Fütterungsverbote können nur dort durchgesetzt werden, wo es auch Taubenhäuser gibt. In der Innenstadt gibt es nur einen kleinen Bereich, in dem das Füttern untersagt ist. Bis Ende 2025 war das Füttern per Ausnahmenehmigung des Innenressorts jedoch überall erlaubt, außer in diesem kleinen Bereich. Der Verein Bremer Taubenhaus setzt sich dafür ein, die Lebensbedingungen der Stadttauben zu verbessern, da diese verwilderten Haustauben auf die menschliche Versorgung angewiesen sind.

Die rechtliche Lage und die Herausforderungen

Ein Gutachten vom 29. Oktober 2021, beauftragt von Berlins Landestierschutzbeauftragter Kathrin Herrmann, hat klargestellt, dass Kommunen die Fütterung von Tauben nicht verbieten dürfen und verpflichtet sind, sich um diese Tiere zu kümmern. Stadttauben werden nicht als Wildtiere, sondern als verwahrloste Haustiere klassifiziert. Fütterungsverbote führen nicht nur nicht zu einer Reduzierung der Taubenpopulation, sondern können auch zu erheblichem Leid für die Vögel führen, die auf menschliche Fürsorge angewiesen sind. Eine Schätzung des Tierschutzbeirats Niedersachsen zeigt, dass die Lebenserwartung mangelernährter Stadttauben nur zwei bis drei Jahre beträgt, während sie unter gesunden Bedingungen bis zu 15 Jahre alt werden können.

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Um die Taubenpopulation tiergerecht zu kontrollieren, sind alternative Maßnahmen erforderlich. Dazu zählen der Austausch von Gelegen mit Eiattrappen und die Einrichtung kontrollierter Futterstellen. Solche Maßnahmen werden von Sachverständigen als tierschutzkonform empfohlen. In vielen europäischen Städten sind Fütterungsverbote in Kraft, doch diese führen oft zu qualvollem Tod der Elternvögel und ihrer Küken. Die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden, um tierfreundlichere Lösungen zu fördern, bleibt aktuell und wichtig.

Insgesamt zeigt sich: Die Herausforderung der Taubenpopulation in Bremen erfordert nicht nur ein Umdenken in der Fütterungspolitik, sondern auch ein umfassendes Konzept, das die Bedürfnisse der Tiere in den Mittelpunkt stellt. Nur so kann ein harmonisches Miteinander zwischen Mensch und Tier in der Stadt gewährleistet werden.