In Schleswig-Holstein tut sich einiges in der Welt der Bestattungen. Die Landesregierung hat beschlossen, die Reerdigung als dritte Bestattungsform neben der Erd- und Feuerbestattung gesetzlich zu verankern. Dies bedeutet, dass der Wunsch nach individueller Selbstbestimmung am Lebensende ernst genommen wird. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW wird in der Plenarwoche Anfang Mai 2024 zur ersten Lesung gebracht.
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg, hebt hervor, wie wichtig es ist, den Menschen die Wahl zu lassen, wie sie sich von ihren Liebsten verabschieden möchten. Bei der Reerdigung wird der Körper in einem geschlossenen Behältnis auf pflanzlichem Material gebettet, wo er innerhalb von etwa 40 Tagen verwest. Anschließend finden die menschlichen Überreste ihren letzten Platz auf einem Friedhof.
Die Reerdigung im Detail
Die Reerdigung wird in Schleswig-Holstein seit Februar 2022 erprobt, zunächst auf dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde in Mölln. Im Jahr 2023 kam eine Kapelle auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof als weiterer Standort hinzu. Bis heute wurden mehr als 70 Reerdigungen durchgeführt, die als unbedenklich für Mensch und Umwelt eingestuft wurden. Um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln, wurde die Pilotphase der Reerdigung bis zum 7. Juni 2026 verlängert.
Der Gesetzentwurf sieht umfassende Vorgaben für die Reerdigung vor, einschließlich Dokumentations- und Nachweispflichten. Diese Bestattungsform darf nur in zugelassenen Einrichtungen stattfinden, die den technischen Anforderungen des Landes entsprechen. Es ist ein klarer Schritt in Richtung einer modernen und umweltbewussten Bestattungskultur.
Ökologische Aspekte der Reerdigung
Die Reerdigung ist nicht nur eine neue Bestattungsalternative, sondern auch eine ökologisch durchdachte Lösung. Der menschliche Körper wird in einem sargähnlichen Kokon auf einem Bett aus Heu, Stroh und Blumen gebettet. Mikroorganismen übernehmen den Abbau des Körpers und verwandeln ihn in fruchtbare Erde. Verbliebene Knochen werden mit der Erde gemahlen und bilden zusammen einen mineralischen Bestandteil der neuen Erde, die dann auf dem Friedhof in der bodenaktiven Schicht eingebracht wird.
Diese umweltfreundliche Methode benötigt keinen Einsatz von Erdgas oder schwer abbaubaren Materialien und bietet den Angehörigen ausreichend Zeit für Trauer und Verabschiedung. Reerdigungen können auf Friedhöfen stattfinden, wo die neue Erde für Neupflanzungen genutzt werden kann, und sie bleiben in ihren Grundzügen mit traditionellen Bestattungen kompatibel.
Der Blick über die Grenzen
Die erste Reerdigung in Europa fand 2022 in Mölln, Schleswig-Holstein, statt, während das Start-up MEINE ERDE als erster Anbieter für diese Bestattungsform in Europa gilt. Zudem wurde 2023 die Stiftung Reerdigung gegründet, um die Akzeptanz dieser neuen Bestattungsform weiterzuentwickeln. Interessanterweise wird Reerdigung auch in anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg angeboten. In Hamburg setzt sich die CDU für eine Liberalisierung des Bestattungsrechts ein, um mehr Wahlfreiheit am Lebensende zu schaffen. Auch die Grünen in Niedersachsen fordern eine Novellierung des Bestattungsgesetzes, um alternative Bestattungsformen zu ermöglichen und den Friedhofszwang zu lockern.
Insgesamt zeigt sich, dass Schleswig-Holstein mit der Einführung der Reerdigung einen mutigen Schritt in eine neue Ära der Bestattungskultur wagt. Die Fokussierung auf individuelle Selbstbestimmung und ökologische Nachhaltigkeit könnte nicht nur den Menschen in Schleswig-Holstein, sondern auch weit darüber hinaus als Vorbild dienen.