Es war ein schleichendes Unheil, das über die beschauliche Stadt Norderstedt hereinbrach. Zwischen dem 6. und 8. August 2021 kam es zu einem Einbruch in die Haspa-Filiale, der die Stadt in Aufregung versetzte. Unbekannte Täter schafften es, über 600 Schließfächer auszurauben und mit einer Beute im zweistelligen Millionenbereich zu entkommen. Während die Welt draußen ihren gewohnten Gang ging, hatten diese Kriminellen in der Bank ein wahres Chaos angerichtet.
Die betroffenen Kunden, die oft jahrelang ihr Vertrauen in die Bank gesetzt hatten, waren fassungslos. Einige von ihnen erhielten bis zu 40.000 Euro Entschädigung, doch das war vielen nicht genug. Ein paar Hartnäckige fordern sogar höhere Beträge und klagen gegen die Haspa, während das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sich seit November 2023 mit ihren Fällen beschäftigt. Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind ein ständiges Hin und Her, und die Haspa hat Berufung gegen die Urteile des Landgerichts eingelegt, die besagen, dass sie über die Haftungsgrenze hinaus aufkommen muss.
Einbruch und Sicherheitsmängel
Vor dem großen Einbruch in Norderstedt gab es bereits einen versuchten Einbruch in Hamburg-Altona. Hier wollten die Täter mit einem Kernbohrer in den Tresorraum eindringen. In Norderstedt wurde die Sicherheit der Bank, so stellte das Landgericht fest, als unzureichend beurteilt. Bewegungsmelder, die eigentlich für Sicherheit sorgen sollten, wurden durch Aufkleber funktionslos gemacht. Die Haspa rechtfertigte sich damit, dass die neuen Bewegungsmelder als manipulationssicher galten. Doch das Gericht entschied, dass allein auf diese nicht vertrauen werden durfte. Ein Gutachten des Sachverständigen Sascha Puppel bestätigte, dass der Bewegungsmelder in Norderstedt nicht den branchenüblichen Standards entsprach.
Die Klagefrist für betroffene Kunden endet Ende 2024, was bedeutet, dass nur bereits eingereichte Klagen noch gültig sind. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu bemerken, dass ein ähnlicher Einbruch in Gelsenkirchen mit geschätzten Schäden von über 100 Millionen Euro aufhorchen ließ. Der Prozessbeginn in Essen ist für den 11. Juni 2026 angesetzt und auch hier stehen Sicherheitsvorwürfe gegen die Bank im Raum. Das OLG-Urteil wird mit großen Erwartungen betrachtet, da es möglicherweise Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben könnte.
Kunden im Ungewissen
Doch was passiert mit den betroffenen Kunden, die nach einem solchen Vorfall im Ungewissen sind? Ein Beispiel ist der Zeuge H. S., der einen „Kundenmietfachvertrag“ mit der Haspa hatte, der eine jährliche Mietgebühr von 49 Euro vorsah. In seinem Schließfach lagerten Goldmünzen, Goldbarren und Bargeld – eine kleine Schatzkiste, die ihm nun geraubt wurde. Der Wert seiner Goldbarren wird als unstreitig anerkannt, doch die Bank argumentiert, sie habe ihre Sicherheitsverpflichtungen erfüllt.
Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte ihre Pflichten zur tresormäßigen Sicherung verletzt hat – ein klares Versagen, das zur Haftung führt. Die Klägerin, die Schadensersatzforderungen geltend macht, hat keinen Anspruch auf Ersatz des Bargeldes, da es sich nicht um einen Schaden des Zeugen H. S. handelt. Als ob das nicht genug wäre, hat die Beklagte auch noch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht abgedeckt.
Kritik an den Sicherheitsstandards
Diese Vorfälle werfen ein grelles Licht auf die Sicherheitsstandards in deutschen Banken. Experten kritisieren immer wieder, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei vielen Instituten unzureichend sind. Anwalt Jürgen Hennemann äußert, es sei verantwortungslos, dass solche Einbrüche weiterhin möglich sind. Schließlich sollten die Banken nach dem Stand der Technik arbeiten. Die DIN-Norm 0833-3 fordert schon seit 2002 Meldeanlagen gegen Durchbruchsversuche, doch die Realität sieht anders aus.
In einer Zeit, in der viele Menschen ihr Geld in Schließfächern verwahren, ist es erschreckend zu wissen, dass etwa 80 Prozent der Banken nicht einmal die grundlegenden Sicherheitskriterien erfüllen. Die betroffenen Kunden, wie Manfred Troyke, warten oft jahrelang auf Entschädigungen, während sie sich fragen, ob ihr Vertrauen in die Banken nicht vielleicht etwas naiv war. Sie hatten ihr Geld auf Anraten der Sparkasse in Schließfächern deponiert, um Minuszinsen auf ihren Sparbüchern zu entkommen. Jetzt stehen sie da – mit leeren Händen und einem großen Fragezeichen über ihrem Kopf.