Heute ist der 10.06.2026 und in Schleswig-Holstein brodelt es mal wieder, denn der Streit um die Corona-Maskenbeschaffung nimmt neue Dimensionen an. Ein Hamburger Textilhändler, die Pure Fashion Agency, fordert vom Bund fast eine halbe Milliarde Euro. Ja, richtig gehört! Fast 500 Millionen Euro. Das könnte eine ganz schön schmerzhafte Rechnung für die Staatskasse werden. Die Geschichte hat ihren Anfang im März 2020, als Pure Fashion auf eine Vereinbarung pochte, die sie als Kaufvertrag interpretieren. Der Bund sieht das ganz anders und behauptet, es handele sich nicht um einen Kaufvertrag. Da wird’s spannend!
Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bonn findet am Mittwoch um 12 Uhr statt. Ein Urteil wird in einigen Wochen erwartet (Aktenzeichen 1 O 213/25). Pure Fashion verlangt 287 Millionen Euro plus Zinsen, was die Gesamtsumme auf 464 Millionen Euro bringt. Das Bundesgesundheitsministerium hingegen hat andere Sorgen. Es sieht die gesamte Kommunikation nicht als verbindlichen Kaufvertrag an. Ein klassischer Fall von „wer sagt was“ – und das könnte weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur für die Pure Fashion Agency, sondern für den Bund insgesamt.
Die Hintergründe der Maskenbeschaffung
Der Fall ist nicht isoliert. Er ist Teil einer ganzen Reihe von Rechtsstreitigkeiten rund um die Maskeneinkäufe des Ministeriums im Jahr 2020. Das Ministerium hatte große Zusagen gemacht, aber die Realität sah oft anders aus. Lieferanten klagten, weil ihre Ware entweder nicht abgenommen wurde oder als mangelhaft zurückgewiesen wurde. Und das hat in vielen Fällen zu hohen Zahlungen für den Bund geführt. Ein bizarres Theater!
Die Kommunikation zwischen Pure Fashion und dem Ministerium ist ein weiterer Streitpunkt. Pure-Fashion-Anwalt kritisiert, dass das Ministerium auf ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro nicht reagiert hat. Das lässt einen schon ein wenig schmunzeln, denn währenddessen erhielt eine Schweizer Firma einen großen Auftrag, trotz eines teureren Angebots. Die Tochter eines ehemaligen CSU-Politikers war die Vermittlerin – na, wenn das kein schlüpfriger Zufall ist!
Rechtsfragen und Preisverordnung
Doch lassen wir uns nicht von den Protagonisten ablenken, denn die Rechtslage ist komplex. Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 15. Mai 2025 die Preisverordnung auf eine FFP2-Masken-Beschaffung des Bundes angewendet. Hier geht es um die Preisverordnung VO (PR) 30/53, die seit über 70 Jahren in Kraft ist. Sie regelt öffentliche Aufträge und soll den Fiskus vor überhöhten Preisen schützen. In der Corona-Pandemie hat das alles aber nicht wirklich funktioniert. Das Gericht reduzierte den Schadensersatzanspruch eines Lieferanten auf 258.000 Euro, weil kein wirksamer Vertrag zustande kam. Ironischerweise konnte der Kläger Schadensersatz für entgangenen Gewinn verlangen, da das Ministerium seine Pflicht verletzt hatte, den Zuschlag zu erteilen.
Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Frage der Preisgerechtfertigung wird immer drängender. Im Bundestag gab es bereits Debatten über die Maskenbeschaffung. Ein Urteil aus dem Jahr 2024 entschied über das Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums. Die Kosten für die Maskenbeschaffung stiegen von 988 Millionen Euro auf schwindelerregende 2,3 Milliarden Euro. Wenn man das mit den aktuellen Preisen ab 0,30 Euro pro Maske vergleicht, wird einem schon ein wenig schwindelig.
Folgen und Ausblicke
Das öffentliche Preisrecht, das die Preise bei öffentlichen Aufträgen regelt, könnte hier eine Rolle spielen. Schließlich liegt der zulässige Höchstpreis für die Masken bei etwa 1,35 Euro – das ist ein ganz schöner Unterschied zu den versprochenen 4,50 Euro pro Maske. Es wird spannend zu sehen, wie das Ganze weitergeht. Die Bundesregierung hat sich bislang auf damalige Marktpreise berufen und keinen Verstoß gegen das öffentliche Preisrecht gesehen. Doch die Frage bleibt: Was passiert mit den Rückforderungsansprüchen? Könnte die Verjährung hier ein Problem darstellen? Und was ist mit den Unternehmen, die sich auf das BGB berufen könnten?
Die Diskussion um die Maskenbeschaffung wird uns wohl noch eine Weile begleiten. Es scheint, als ob nicht nur die Masken, sondern auch die rechtlichen Auseinandersetzungen noch lange nicht abgenommen haben. Und während wir hier im Norden auf die nächsten Entwicklungen warten, bleibt die Frage: Wer wird am Ende die Rechnung bezahlen?