In Lübeck stehen bedeutende Veränderungen an, die vor allem die Lebenssituation von etwa 800 leistungsberechtigten Personen betreffen. Das Land Schleswig-Holstein hat die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen beschlossen, die bis spätestens Ende April 2026 umgesetzt werden soll. Diese Karte wird jenen Personen ausgehändigt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und kein eigenes Bankkonto haben. Die ersten Ausgaben sind bereits für den 27. April 2026 in zwei ausgewählten Unterkünften geplant.

Die Bezahlkarte soll den Betroffenen helfen, ihre finanziellen Mittel einfacher zu verwalten und den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen zu erleichtern. Die Ausgabe erfolgt in persönlichen Terminen, bei denen die zukünftigen Karteninhaber:innen umfassend über die Nutzung informiert werden. Die Stadt Lübeck hat sich vorbereitet, indem sie etwa 800 Änderungsbescheide erstellt hat und Ausgabetermine organisiert werden müssen. Der Aufwand für die individuelle Beratung ist beträchtlich, da ausreichend Zeit für die persönliche Betreuung eingeplant werden muss.

Transparente Kommunikation

Um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, hat die Stabsstelle Migration und Ehrenamt zusammen mit dem Bereich Soziale Sicherung ein Kommunikationskonzept entwickelt. Dies soll sicherstellen, dass alle Beteiligten gut informiert sind und die Einführung der Bezahlkarte in einem transparenten Rahmen erfolgt. Weitere Informationen zur Bezahlkarte sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Lübeck unter www.luebeck.de/bezahlkarte abrufbar. Eine Pressemitteilung vom 19. Februar 2026 hat bereits im Vorfeld über die Einführung, geltende Regelungen und Nutzungsvorgaben informiert.

Erhöhte Sozialleistungen ab 2026

Zusätzlich zu der Einführung der Bezahlkarte erhalten Asylbewerber:innen ab dem 1. Januar 2026 erhöhte Sozialleistungen. Paare, die in gemeinsamen Wohnungen oder Sammelunterkünften leben, erhalten nun 409 Euro, während alleinstehende Personen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften 455 Euro erhalten. Diese Beträge basieren auf den notwendigen persönlichen Bedarfen und berücksichtigen auch Sonderleistungen wie bei Krankheit oder Schwangerschaft.

Es ist wichtig zu beachten, dass Asylbewerber:innen im Vergleich zu Bürgergeld-Empfänger:innen etwa 20 Prozent weniger erhalten. Die neuen Sätze für Asylbewerber:innen steigen 2026 um etwa drei Prozent, bleiben jedoch unter den Sätzen von 2024. In der Regel erhalten Asylbewerber:innen in Erstaufnahme-Einrichtungen überwiegend Sachleistungen wie Essen und Kleidung, während die Auszahlung in Gemeinschaftsunterkünften oder Mietwohnungen überwiegend in Geldleistungen erfolgt.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Der Leistungsausschluss für „Dublin-Fälle“ bleibt umstritten, und mehrere Sozialgerichte haben Klagen stattgegeben. Zudem hat der UN-Sozialausschuss Deutschland verpflichtet, den Ausschluss von Leistungen für diese Flüchtlingsgruppe zu beenden. Damit wird deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Asylbewerber:innen ständigen Änderungen unterliegen und die soziale Absicherung in Deutschland ein komplexes Thema bleibt.