Heute ist der 2.05.2026 und die Hundesteuer in Lübeck sorgt einmal mehr für Gesprächsstoff. Die Bürgerschaft hat in einer aktuellen Sitzung entschieden, die Hundesteuer von 144 auf 156 Euro festzusetzen. Zuvor war eine Erhöhung auf 160 Euro angedacht, was sich letztlich als zu hoch erwies. Die Verwaltung hatte dies mit der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens begründet, da die Jahressteuer durch 12 teilbar sein sollte. Für viele Hundehalter könnte die Möglichkeit der freiwilligen monatlichen Ratenzahlung eine Erleichterung darstellen.
In Lübeck sind insgesamt 10.800 Hunde steuerlich erfasst. Es ist interessant zu wissen, dass Hundebesitzer, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen, nun für drei Jahre von der Hundesteuer befreit sind – eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur vorherigen Regelung von nur zwölf Monaten. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Einführung der Steuerbefreiung für Assistenzhunde, die mit einer Überarbeitung der Satzung einhergeht. Das zeigt, dass die Stadt ein offenes Ohr für die Belange von Hundebesitzern hat.
Steuererhöhungen für gefährliche Hunde
Doch nicht alle Hundehalter kommen ungeschoren davon. Für die Besitzer von vier gefährlichen Hunden in Lübeck steigt die Steuer von bisher 618 auf 684 Euro. Diese Erhöhung mag auf den ersten Blick moderat erscheinen, doch die Regelungen rund um die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde können in anderen Städten drastische Höhen erreichen – bis zu 1.500 Euro sind möglich. Hunde, die nach einem Bissvorfall als gefährlich eingestuft wurden oder als Listenhunde gelten, unterliegen einer erhöhten Hundesteuer.
In Schleswig-Holstein gab es kürzlich einen bemerkenswerten Fall, in dem zwei Hundebesitzer gegen die Einstufung ihrer Hunde – einem Bullmastiff und einer Bordeauxdogge – als potenziell gefährlich klagten und letztlich Recht bekamen. Solche Entscheidungen zeigen, wie individuell die Gefährlichkeit von Hunden beurteilt werden kann. Die Argumentation, dass die Rassenzugehörigkeit nicht automatisch eine höhere Gefährlichkeit begründet, hat in diesem Kontext Gewicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Folgen
Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat zudem entschieden, dass die erhöhte Hundesteuer auch für Welpen und Junghunde gefährlicher Rassen zu zahlen ist. Das bedeutet, dass bereits vor Vollendung des ersten Lebensjahres von einer Gefährlichkeit ausgegangen wird. Für viele Hundehalter kann das eine unerwartete finanzielle Belastung darstellen.
Zusätzlich gibt es in Lübeck auch Regelungen, wonach mehrere Personen in einem gemeinsamen Haushalt Gesamtschuldner der Hundesteuer für einen gemeinsam gehaltenen Hund sind, wenn dieser als Nutztier dient. Auch die Zwingersteuer für Hunde wurde rechtlich nicht beanstandet, was zeigt, dass die Kommunen sehr genau auf die steuerlichen Rahmenbedingungen achten.
Insgesamt zeigt die Entwicklung der Hundesteuer in Lübeck, dass die Stadtverwaltung bemüht ist, die Steuerpolitik an die Bedürfnisse der Bürger anzupassen, während sie gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behält. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen weiterentwickeln werden und welche Auswirkungen sie auf die Hundebesitzer in der Hansestadt haben.