In Schleswig-Holstein tut sich was – und das ist nicht nur ein leises Raunen. Vor kurzem lud die Sozialministerin Aminata Touré die Landesfrauenvertretung des dbb Schleswig-Holstein zu einem Austausch ein, der die Weichen für die Zukunft der Gleichstellung aufstellen könnte. Astrid Steffen, die Vorsitzende, und Sabine Fohler-John, Beisitzerin, waren mit von der Partie und brachten ihre wertvollen Perspektiven in eine Diskussion ein, die über das altehrwürdige Gleichstellungsgesetz hinausblickt.
Das Gesetz, das seit über 30 Jahren in Kraft ist, soll nun endlich novelliert werden. Die Ministerin selbst kündigte die geplante Überarbeitung im Landtag an. Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst zu fördern und bestehende Herausforderungen zu meistern. Dabei wurde nicht nur über die allgemeinen Eckpunkte gesprochen, sondern auch über zentrale Fragen, wie die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Ein breiter Konsens herrschte darüber, dass bestehende Rechte nicht geschwächt werden dürfen – das ist ein starkes Zeichen.
Neue Impulse für die Gleichstellung
Ein ganz besonderer Punkt der Diskussion war die Notwendigkeit einer klaren Rollenbeschreibung für die Gleichstellungsbeauftragten. Diese sollen nach der Anzahl der Beschäftigten freigestellt werden – ein Schritt in die richtige Richtung, der die praktische Umsetzung der Gleichstellung unterstützen könnte. Auch das Klagerecht und die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten stehen auf der Liste der Neuerungen. Das alles sind Schritte, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch aktiv in den Behörden, Verwaltungen und Betrieben gelebt werden müssen.
Es ist ja nicht so, dass nur die gesetzlichen Regelungen allein die Gleichstellung garantieren. Vielmehr ist es die politische Verantwortung, die im Vordergrund steht, eine moderne und praxistaugliche Ausgestaltung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Anregungen aus den vorangegangenen Workshops und Fachgesprächen fanden Gehör. Das ist ein positives Signal für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein.
Ein Blick über den Tellerrand
Der Austausch in Schleswig-Holstein reiht sich nahtlos ein in die Bemühungen um Gleichstellung auf Bundesebene. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) hat ähnliche Ziele: Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Bundesverwaltung und die Beseitigung von Benachteiligungen. Hierbei stehen die gleichberechtigte Teilnahme an Führungspositionen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus. Und das nicht nur für Frauen, sondern für alle Geschlechter. Ein Schritt in die Zukunft, der auch die Rahmenbedingungen für die Gleichstellungsbeauftragten in Dienststellen regelt.
Das BGleiG trat bereits 2001 in Kraft, und seitdem wurden kontinuierlich Verbesserungen angestrebt. Die Forderung nach Gleichstellungsplänen, die konkrete Zielvorgaben zur Förderung der Gleichstellung enthalten, zeigt, dass der Weg noch lang ist, aber wir auf dem richtigen Pfad sind. In diesem Kontext ist die Novellierung des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes besonders wichtig – das ist eine Chance, die wir uns nicht entgehen lassen sollten.
Die Landesfrauenvertretung hat mit ihrem Engagement und den aufgebrachten Themen einen wichtigen Beitrag geleistet, der nicht nur lokal, sondern auch über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus Bedeutung hat. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Entwicklungen weiter gestalten und welche Schritte als nächstes folgen werden. Man darf gespannt sein!