Verkehrssünden sind ein leidiges Thema für viele Autofahrer, vor allem in Flensburg, wo das bekannte Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamtes herrscht. Jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte sich bewusst sein, dass kleine Vergehen, wie das Parken in zweiter Reihe oder das Überfahren einer roten Ampel, schneller zu einem Punkt im Fahreignungsregister führen können, als man denkt. Man könnte meinen, es ist ein harmloses Vergehen, doch das kann fatale Folgen haben.

Die Punkte haben einen klaren Zweck: Sie helfen, auffällige Fahrer zu identifizieren und nötige Maßnahmen zu ergreifen. Ist man ein bisschen zu schnell unterwegs, kann das schnell zu zwei Punkten führen, vor allem wenn man innerorts mehr als 31 km/h oder außerorts über 41 km/h zu schnell fährt. Das ist keine Kleinigkeit – und es wird noch besser! Wer mehr als eine Sekunde bei Rotlicht steht, wird ebenfalls bestraft. Und bei drei Punkten wird’s richtig ernst: Trunkenheitsfahrten oder andere Straftaten können dazu führen, dass man seinen Führerschein verliert. Das möchte doch wirklich niemand erleben, oder?

Punkte und ihre Folgen

Ein Punkt ist relativ schnell vergeben, aber spätestens ab dem vierten Punkt wird es brenzlig. Man erhält eine schriftliche Ermahnung und hat die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um einen Punkt abzubauen. Das ist allerdings nur bis zu einem Punktestand von fünf möglich. Bei sechs oder sieben Punkten wird man verwarnend darauf hingewiesen, dass der Führerschein in Gefahr ist. Und ab acht Punkten ist der Führerschein futsch – man muss ihn abgeben. Irgendwie eine unangenehme Vorstellung, nicht wahr?

Wer sich jetzt fragt, wie lange diese Punkte eigentlich auf dem Konto bleiben, hier ein kleiner Überblick: Ein Punkt wird nach 2,5 Jahren gelöscht, zwei Punkte nach fünf Jahren, und für Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, dauert es ganze zehn Jahre. Es ist also ratsam, sich die Verkehrsvorschriften gut einzuprägen. Und wenn man sich fragt, wie viele Punkte man aktuell hat – keine Sorge! Jeder hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Online geht das ganz einfach, vorausgesetzt, man hat einen neuen Personalausweis, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde, und die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Alternativ kann man auch schriftlich einen Antrag stellen, aber telefonische oder Fax-Anfragen sind nicht möglich. Ein bisschen kompliziert, aber machbar!

Das System hinter den Punkten

Das Fahreignungsregister hat also einen klaren Zweck: Es erfasst alle Verkehrsteilnehmer, deren Verstöße die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Dabei gibt es drei Kategorien von Punkten. Ein Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für besonders schwerwiegende Verstöße und drei Punkte bei Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Das System ist durchdacht, auch wenn es manchmal frustrierend sein kann. Denn wer jetzt denkt, er könnte sich durch falsche Angaben zu Fahrern drücken, hat sich geschnitten. Das ist strafbar und kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein weiteres Risiko, das man besser vermeiden sollte.

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Und falls ihr euch fragt, was passiert, wenn man in der Probezeit ist: Hier gelten noch strengere Regeln. Wer in der zweijährigen Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird oder erheblich zu schnell fährt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen und muss ein Aufbauseminar besuchen. Wieder ein Grund mehr, das Gaspedal im Zaum zu halten!

Zusammenfassend kann man sagen, dass es sich lohnt, die Verkehrsregeln zu beachten. Schließlich möchte niemand in die Mühlen des Punktesystems geraten und am Ende seinen Führerschein verlieren. Wer sich unsicher ist, sollte sich bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde erkundigen. Dort gibt es Informationen zu Maßnahmenstufen und alles, was man wissen muss, um sicher und ohne Punkte im Straßenverkehr unterwegs zu sein.