Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden neigt sich dem Ende zu. Am Vormittag wird die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag beginnen, sofern keine weiteren Beweisanträge gestellt werden. Klette, die im Februar 2024 in Berlin festgenommen wurde, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber: Sie wird unter anderem wegen versuchten Mordes, Raubs und Verstößen gegen Waffengesetze angeklagt. In den Fokus der Ermittlungen rücken 13 Überfälle, die sie zusammen mit den flüchtigen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben soll.
Die Verbrechen, die von 1999 bis 2016 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stattfanden, zeichnen sich durch eine ausgeklügelte Vorgehensweise aus. Klette soll nicht nur das Fluchtauto gefahren haben, sondern auch gemeinsam mit ihren Komplizen die Überfälle „arbeitsteilig und äußerst konspirativ“ geplant haben. Dabei verkleideten sie sich mit Perücken und falschen Schnurrbärten und spionierten vorher die Tatorte aus. Die Ermittler schätzen, dass die Beute der Überfälle rund 2,7 Millionen Euro beträgt, die Klette für ihr Leben im Untergrund verwendet haben soll.
Widersprüchliche Aussagen und Schwierigkeiten bei der Rekonstruktion
Trotz der schweren Vorwürfe bleibt Klette bei den Überfällen stumm, was die Rekonstruktion der Taten erschwert. Opfer konnten sich oft nicht mehr an wichtige Details erinnern, was dazu führte, dass das Gericht die Verfahren zu fünf Überfällen, unter anderem in Northeim, Celle und Stade, einstellte. Ein Überfall in Stuhr, bei dem Geldboten unverletzt blieben, wird nicht als Mordversuch gewertet, da die Täter ohne Beute flohen. Die Kammer geht jedoch von einem bedingten Tötungsvorsatz aus, was bedeutet, dass der Schütze den Tod des Opfers zwar nicht wollte, ihn aber in Kauf nahm.
In Klettes Wohnung in Berlin wurden belastende Beweismittel sichergestellt, darunter eine Panzerfaust-Attrappe, Kriegswaffen, ein Kilogramm Gold und über 240.000 Euro Bargeld. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auch DNA-Mischspuren aus Fluchtautos Klette zugeordnet werden könnten. Ihre Anwälte bezweifeln jedoch die Qualität der Ermittlungen und kämpfen vehement für ihre Mandantin. Die Schwere der Vorwürfe ist nicht zu unterschätzen: Schwerer Raub kann mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, während besonders schwerer Raub mindestens fünf Jahre nach sich zieht.
Ein Prozess mit historischen Wurzeln
Die Vorgeschichte des Prozesses führt zurück zur Roten Armee Fraktion (RAF), einer linksterroristischen Gruppe, die von 1970 bis 1998 aktiv war. Klette, Garweg und Staub sind Mitglieder dieser dritten Generation der RAF, die nach der offiziellen Auflösung im Untergrund lebten. Während ihrer aktiven Zeit verübte die RAF zahlreiche Anschläge, die 34 Menschen das Leben kosteten und mehr als 200 verletzten. Klette steht nun möglicherweise auch wegen drei Anschlägen zwischen 1990 und 1993 vor Gericht, und die Bundesanwaltschaft hat bereits Anklage erhoben.
Ein Urteil im aktuellen Verfahren wird frühestens Ende Mai erwartet, und der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss entscheiden, ob und wann die neuen Anklagen gegen Klette verhandelt werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess weiter verläuft und welche Konsequenzen die letzten Plädoyers nach sich ziehen werden.