Heute ist der 10.05.2026, und hier in Salzgitter scheint die Welt der Wirtschaft mal wieder auf den Kopf gestellt. Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass Donald Trumps Zollpolitik in weiten Teilen rechtswidrig war. Zölle, die er unter dem Notstandsgesetz IEEPA von 1977 eingeführt hat, wurden für unzulässig erklärt. Ein Urteil, das für viele Unternehmen, darunter auch VW und die Salzgitter AG, weitreichende Folgen haben könnte. Doch wie so oft in der Wirtschaft, gibt es Licht und Schatten.

Die Rückzahlungssumme, die im Raum steht, beläuft sich auf satte 175 Milliarden Dollar. Das lässt die Herzen der Unternehmenslenker höher schlagen – zumindest theoretisch. Praktisch sieht es jedoch so aus, dass VW, Salzgitter und etliche Zulieferer kaum von diesem Urteil profitieren können. VW kann keine Forderungen stellen, da die Fahrzeugimporte nicht unter die beanstandeten Zölle fallen. Finanzchef Arno Antlitz hat zwar einen Anspruch auf Erstattungen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich angedeutet, aber die Salzgitter AG rechnet überhaupt nicht mit Rückzahlungen. Das diskutierte Zollsystem ist schlichtweg nicht identisch mit den Regelungen für Stahlimporte.

Ein Rückschlag für Trumps Wirtschaftspolitik

Das Urteil ist ein echter Dämpfer für Trump, dessen Zölle einen zentralen Bestandteil seiner Wirtschaftspolitik ausmachten. Mit 6 zu 3 Stimmen entschieden die Richter, dass Trump seine Befugnisse überschritten hat. Zölle, die auf dem IEEPA basieren, sind lediglich für nationale Notstände gedacht. Das Urteil betrifft also nicht nur die Zölle gegen die EU, sondern auch solche gegen Kanada, Mexiko und China. Die US-Verfassung räumt diese Befugnis ausschließlich dem Kongress ein. Ein Ruck durch die amerikanische Wirtschaft – auch wenn es für deutsche Unternehmen wie VW und die Salzgitter AG kaum spürbare Erleichterung bringt.

Die Wirtschaft reagiert jedoch vorsichtig optimistisch. Verbände begrüßen die Entscheidung und Börsen zeigen sich ebenfalls positiv, mit einem Anstieg des DAX um 0,9 Prozent und dem EuroStoxx50 um 1,2 Prozent. Analysten sehen darin ein Signal für mehr Planungssicherheit im transatlantischen Handel. Aber, und das ist der Haken: Die Stahlzölle von 50 Prozent bleiben nach wie vor in Kraft. Die IHK Braunschweig hat bereits gewarnt, dass die Unsicherheit für deutsche Firmen im US-Geschäft weiterhin besteht.

Die Zukunft der Zollpolitik

Was kommt als Nächstes? Die US-Regierung plant, bestehende pauschale Zollstrukturen durch gezielte Handelsuntersuchungen zu ersetzen. Angekündigt wurden Untersuchungen gemäß Section 301 des Trade Act gegen die EU, China und andere Handelspartner. Das betrifft zentrale Industriezweige wie den Automobilbau und Maschinenbau. Rückerstattungen unrechtmäßig erhobener IEEPA-Zölle werden vom US Court of International Trade begleitet, und es wird ein elektronisches Massen-Rückerstattungssystem entwickelt. Doch die Antragstellung muss aktiv erfolgen – kein einfacher Prozess, das kann ich euch sagen!

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Für die Unternehmen hier in Norddeutschland heißt das, dass sie ihre Einfuhrunterlagen und Zahlungsnachweise in Ordnung bringen sollten. Es wird empfohlen, ein aktives ACE-Konto zu haben und sich auf die Antragstellung vorzubereiten. Ein Webinar zur Rückerstattung von US-Zöllen ist bereits angekündigt worden. Die Frage bleibt jedoch: Wie lange müssen wir noch auf eine klare Perspektive warten? Die Unsicherheit bleibt, und die großen Fragen stehen nach wie vor im Raum.