Heute ist der 11.06.2026 und wir werfen einen Blick auf ein Thema, das viele von uns direkt betrifft: die Tarifbindung in Deutschland. Man könnte sagen, wir stecken hier ein bisschen in der Zwickmühle. Nur knappe 49 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen – das ist nicht gerade ein Grund zum Feiern. Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland schlecht ab. Wir stehen im Mittelfeld, hinter Ländern wie Italien und Belgien, die eine Tarifbindung von 100 Prozent aufweisen. Das ist schon ein bisschen ernüchternd, oder?

Die EU hat klare Vorgaben, die Länder mit weniger als 80 Prozent Tarifbindung zur Vorlage eines Aktionsplans auffordert. Und hier kommt der Clou – Deutschland gehört zu den sechs EU-Staaten, die diesen Aktionsplan einfach noch nicht vorgelegt haben. Die Frist läuft Ende 2025 ab, und bis dahin sollte die Bundesregierung endlich einen Plan präsentieren. Bisher gibt es nur eine vage Zielerklärung im Koalitionsvertrag von Union und SPD, aber keine konkreten Ergebnisse. Das sorgt für ordentlich Unmut, insbesondere bei den Gewerkschaften.

Der Druck wächst

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat bereits klare Kritik geäußert. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, den Ausbau branchenweiter Tarifverhandlungen zu fördern und Anreize für Arbeitgeber zu schaffen. Das klingt nach einer Herausforderung, die wir dringend anpacken sollten. Ein Aktionsplan, der diesen Namen auch verdient, könnte helfen, die Tarifbindung zu erhöhen und damit die Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Menschen zu verbessern.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht die Sache ähnlich. Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende von ver.di, macht unmissverständlich klar, dass die Bundesregierung zur Verbesserung der Tarifbindung verpflichtet ist. Sie fordert nicht nur die Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes ohne Einschränkungen, sondern auch mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge. Und ganz wichtig: ein Ende der sogenannten OT-Mitgliedschaften – das bedeutet, dass Arbeitgeberverbände nicht länger ohne Tarifbindung agieren können.

Ein Blick über die Grenze

Interessanterweise kann Griechenland als Vorbild genannt werden, obwohl die dortige Tarifbindung nur bei 28 Prozent liegt. Der griechische Aktionsplan erfüllt die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie fast vollständig. Dagegen wird die Umsetzung in anderen Ländern als eher unverbindlich und nicht viel mehr als Absichtserklärungen kritisiert. Klar, dass hier Handlungsbedarf besteht! Die EU betrachtet Tarifverträge als wichtig für faire Arbeitsbedingungen, und das sollten wir in Deutschland nicht aus den Augen verlieren.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Mindestlohnrichtlinie gibt uns einen weiteren Denkanstoß. Es hat zentrale Punkte der Richtlinie bestätigt und damit einen positiven Tag für Millionen Beschäftigte eingeläutet. Der DGB hat betont, dass die Entscheidung die Rechte der Arbeitnehmer stärkt und den sozialen Zusammenhalt in Europa fördert. Wenn wir an der Tarifbindung festhalten, können wir dafür sorgen, dass Lohndumping und Willkür auf dem Arbeitsmarkt der Vergangenheit angehören.

Die Bundesregierung ist jetzt gefordert. Ein Aktionsplan muss her, um die Tarifverträge zu stärken und damit die Lebensbedingungen vieler Menschen zu verbessern. Und dabei dürfen wir nicht vergessen, dass angemessene Mindestlöhne erreicht werden sollten, wenn sie 60 Prozent des mittleren Lohns auf internationaler Ebene entsprechen. Das klingt nach einer Menge Arbeit, aber es ist notwendig, um die Zukunft des Arbeitsmarktes in Deutschland zu sichern.