Heute ist der 12.05.2026, und in Lüneburg brodelt es – und das nicht nur wegen des schönen Wetters. Ein Geheimtreffen in Potsdam hat für ordentlich Wirbel gesorgt und die Stadt Buchholz in der Nordheide hat sich mutig auf die Seite der Demokratie geschlagen. Man kann sagen, die Wellen schlagen hoch: Massenproteste gegen die AfD haben die Gemüter erregt, und das Verwaltungsgericht Lüneburg hat nun entschieden, dass Kommunen durchaus Aufrufe zu Demonstrationen unterstützen dürfen. Das ist ein starkes Zeichen!

Die Stadt Buchholz hat sich klar positioniert und das Flugblatt für die Kundgebung „Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“ unterstützt. Sie nutzten ihr Logo und verbreiteten die Informationen über E-Mail und ihre Website. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Unterstützung der Stadt rechtmäßig war, auch wenn der AfD-Kreisverband Harburg-Land dagegen klagte. Die Argumentation der AfD, dass dies eine Verletzung der Chancengleichheit sei, wurde in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht betonte, dass die Freiheitliche Demokratische Grundordnung im Vordergrund steht und die Bezugnahme auf die AfD nur von untergeordneter Bedeutung sei.

Die Protestwelle und die Rolle von Correctiv

Der Auslöser für diese massiven Proteste war ein Bericht von Correctiv über das besagte Potsdamer Treffen, das im November 2023 stattfand und bei dem auch Politiker von AfD und CDU anwesend waren. Die Empörung war groß, und hunderttausende Menschen gingen auf die Straßen, um gegen Rassismus und Ausgrenzung zu demonstrieren. Die Berichterstattung löste eine Welle der Solidarität mit den demokratischen Werten aus. Komischerweise haben die Teilnehmer des Treffens Klagen gegen Correctiv eingereicht – was für ein ironischer Twist!

Das Landgericht Hamburg wies nun zwei Klagen ab, die von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig eingereicht wurden. Es ging um die Einordnung des umstrittenen Konzepts der „Remigration“, das von Martin Sellner, einem ehemaligen Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, vorgestellt worden war. Die Kläger wollten die Kernaussagen des Berichts verbieten lassen. Aber das Gericht entschied anders – ein weiterer Sieg für die Pressefreiheit, auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen und ihre Bedeutung

Das VG Lüneburg stellte klar, dass die Kommunen für demokratische Grundwerte eintreten müssen. Dies rechtfertigt die Unterstützung der Stadt Buchholz, die sich nicht scheute, klar Stellung zu beziehen. Die Entwicklungen innerhalb der AfD sind nicht zu übersehen. Einige Landesverbände werden vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft. So wurde die Bundes-AfD im Mai 2025 hochgestuft, konnte aber erfolgreich im Eilverfahren gegen diese Einstufung vor dem VG Köln vorgehen. Dennoch scheiterte die Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall in allen Instanzen.

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Die Entscheidung des VG Lüneburg ist jetzt für den AfD-Kreisverband noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen können. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die AfD und die Unterstützung von Kommunen für demokratische Werte zeigen, wie wichtig es ist, für die Freiheitlichkeit und gegen Extremismus einzutreten – in welcher Form auch immer.