Im malerischen Landkreis Hildesheim, wo die Bäume hoch und die Wiesen weit sind, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten, wenn es um die Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken geht. Es ist nicht so einfach, wie man vielleicht denkt! Wer einen Baum umlegen möchte, sollte unbedingt vorher die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung kontaktieren. Denn ohne Genehmigung ist das Fällen von Bäumen nicht erlaubt. Diese Regelung gibt’s nicht umsonst – sie dient dem Schutz unserer Natur und Landschaft. Schließlich wollen wir ja, dass die Bäume, die unsere Umgebung so schön machen, weiterhin ein Zuhause für Vögel und andere Tiere bieten.

Ein entscheidender Punkt ist, dass Baumfällungen als Eingriff in die Natur gelten können, wenn sie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts beeinträchtigen. Und das ist keine Kleinigkeit! Wer also darüber nachdenkt, einen Baum zu fällen, sollte sich im Klaren sein, dass eine umfassende Prüfung notwendig ist. Dabei spielen das Alter und die Art des Gehölzes eine große Rolle. Oft geschieht es unbewusst, dass man gegen die Vorschriften verstößt, weshalb eine frühzeitige Klärung der Situation ratsam ist. Ein paar Tipps dazu: Baumfällungen sind von März bis September besonders streng geregelt, um brütende Vögel und andere wildlebende Tiere zu schützen.

Genehmigungen und Ausgleichsmaßnahmen

Zwischen dem 1. März und dem 30. September müssen für alle Gehölzfällungen Anträge bei der Naturschutzbehörde gestellt werden. Und das ist nicht alles! Wenn es sich um einen einzelnen Baum mit einem Stammdurchmesser von 50 cm oder mehr handelt, ist das ganze Jahr über eine Genehmigung erforderlich. Auch für flächige Gehölzbestände ab einer Fläche von 30 m² ist eine Genehmigung notwendig. Wer also plant, einen größeren Baum oder eine Hecke zu fällen, sollte sich frühzeitig um die notwendigen Genehmigungen kümmern. Glücklicherweise muss man für Pflege- oder Formschnitte im Garten keinen Antrag stellen – zumindest etwas Entlastung!

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Ausgleichspflanzungen, die in der Regel erforderlich sind, wenn ein Antrag auf Baumfällung notwendig ist. Je nach Umfang und Vitalität des gefällten Baumes können diese Ausgleichspflanzungen zwischen 1:1 und 1:5 betragen. Das bedeutet, dass für jeden gefällten Baum mindestens ein neuer gepflanzt werden muss. Und klar, am besten geschieht das am gleichen Ort. Falls das nicht möglich ist, muss eine andere Lösung gefunden werden.

Ein Blick auf die Eingriffsregelung

Ein bisschen Hintergrundwissen schadet nie – die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes sorgt dafür, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auch außerhalb von Schutzgebieten erhalten bleibt. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, diese Regelung bei der Bauleitplanung zu beachten. Ein Eingriff ist jede Veränderung, die die Natur erheblich beeinträchtigen könnte. Dazu zählen nicht nur Baumfällungen, sondern auch bauliche Veränderungen und die Errichtung von Straßen.

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Am Ende des Tages liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, die Natur zu schützen. Schließlich haben wir nur diese eine Erde, und die Bäume sind ein wesentlicher Teil unseres Ökosystems. Also, bevor du zur Säge greifst, denk daran: Ein Anruf bei der Naturschutzbehörde kann nicht schaden – und vielleicht schaffst du es, die Natur ein kleines Stückchen mehr zu schützen. Es lohnt sich auf jeden Fall!