Heute ist der 4.06.2026 und in Göttingen brodelt es gewaltig. Die Gemüter sind erhitzt, denn Wolfram Weimer, der parteilose Staatsminister für Kultur und Medien, steht in der Schusslinie. Post von Rechtsanwalt Sven Adam, der den „Buchladen Rote Straße“ vertritt, hat ihn erreicht. Adam fordert eine Unterlassung innerhalb von zwei Wochen. Ein klarer Hinweis, dass die Auseinandersetzung um den Deutschen Buchhandlungspreis längst nicht beigelegt ist.

In einem Interview mit „Die Zeit“ hatte Weimer am 18. März die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ in Bremen und „Zur Schwankenden Weltkugel“ in Berlin als „politische Extremisten“ bezeichnet. Diese Äußerung hat nicht nur für Aufregung gesorgt, sondern auch rechtliche Folgen. Weimer selbst hat in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Berlin klargemacht, dass er gegen einen Eilbeschluss, der ihm die Äußerung bezüglich der Berliner Buchhandlung untersagt, keine Rechtsmittel einlegen wird. Adam sieht darin jedoch eine Möglichkeit, die betroffenen Buchhandlungen zu verteidigen. Er argumentiert, dass die Inhalte des Eilbeschlusses auch für die Geschäfte in Göttingen und Bremen gelten.

Juristische Schritte und die Preisverleihung

Falls Weimer nicht einlenkt, wird Adam eine Unterlassungsklage für den „Buchladen Rote Straße“ einreichen. Die Buchhändlerin Mechthild Röttering ist ebenfalls nicht amused über Weimers Entscheidung und hat bereits angedeutet, dass sie juristische Schritte in Erwägung zieht. Es geht nicht nur um Ehre, sondern auch um Geld. Der Deutsche Buchhandlungspreis, der seit 2015 von der Bundesregierung vergeben wird, sollte ursprünglich den betroffenen Buchhandlungen jeweils 15.000 Euro zusichern. Stattdessen sind sie nun in einem Strudel aus Vorwürfen und rechtlichen Auseinandersetzungen gefangen.

Der Hintergrund dieser Kontroversen ist das umstrittene Haber-Verfahren, das Ministerien erlaubt, Projekte durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Weimer hatte die Prüfung der drei Buchläden angestoßen, und das Ergebnis war alles andere als erfreulich. Positiv für die Ministerialen, negativ für die Buchhändler: Die Streichung von der Preisträgerliste war die Folge. Adam sieht die Praxis als rechtswidrig an, zumal gegen seine Mandanten keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen.

Ein kultureller Verlust?

Die Absage der Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse, die für den 19. März 2026 geplant war, hat die Situation nur verschärft. Die betroffenen Buchhandlungen klagen darauf, den Preis entsprechend der Juryentscheidung zu verleihen und das Preisgeld auszuzahlen. Man fragt sich, was das für die Kulturszene bedeutet. Der Buchhandel ist nicht nur ein Wirtschaftszweig, sondern ein wichtiger Teil unserer kulturellen Identität. Hier werden Geschichten erzählt, Gedanken ausgetauscht und Gemeinschaften gebildet. Ein Verlust dieser Art wäre mehr als nur finanziell schmerzhaft.

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In der Stadt, die für ihre lebendige Literaturszene bekannt ist, bleibt die Frage: Wie wird sich dies alles weiterentwickeln? Die Buchhandlungen sind mehr als nur Geschäfte, sie sind Orte des Austauschs, der Inspiration und des kulturellen Lebens. Und so bleibt abzuwarten, ob sich die Wogen in den nächsten Wochen glätten oder ob der Konflikt weiter an Intensität gewinnt. Die Stimmen der Kulturschaffenden sind laut, und man kann nur hoffen, dass sie Gehör finden – für die Buchläden, die für viele Menschen ein Zuhause sind.