Heute ist der 21.05.2026, und in Delmenhorst dreht sich alles um die Terrassengebühren, die für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien fällig werden. Wenn Sie einen Blick auf die Gastronomieszene in dieser Stadt werfen, wird schnell klar, dass das Thema heiß diskutiert wird. Die Stadt erhebt für 25 Quadratmeter Außengastronomie zwischen Mai und September eine Gebühr von 344 Euro. Das klingt zunächst einmal moderat, doch der Bund der Steuerzahler hat da so seine Bedenken und empfiehlt, dass mehr Städte auf diese Gebühr verzichten sollten.
In einem Vergleich mit den 65 einwohnerstärksten Kommunen Niedersachsens schneidet Delmenhorst zwar noch moderat ab. Die durchschnittliche Terrassengebühr liegt bei etwa 480 Euro, aber diese moderate Position ist für viele Gastronomen eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Tarik Cirdi vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) beschreibt die Gebühr als „falsches Signal zur falschen Zeit“, besonders angesichts der Herausforderungen, die die Pandemie hinterlassen hat. Viele Betriebe fühlen sich durch solche Gebühren zusätzlich belastet, und das ist in der heutigen Zeit einfach nicht tragbar.
Terrassengebühren im Vergleich
Wenn man sich die Gebühren in anderen Städten anschaut, wird das Bild noch interessanter. Die höchsten Gebühren sind in Laatzen mit 1.645 Euro und in Hannover mit 1.477 Euro zu finden. Im Vergleich dazu ist Delmenhorst mit seinen 344 Euro fast ein Schnäppchen. Aber es gibt auch Lichtblicke: Ganderkesee erhebt zum Beispiel gar keine Terrassengebühr. Das könnte für viele Gastronomen ein Grund sein, über einen Standortwechsel nachzudenken.
Die Gesamteinnahmen, die Delmenhorst aus der Terrassengebühr erzielt, belaufen sich auf rund 9.000 Euro jährlich. Das klingt erst einmal nicht viel, vor allem wenn man bedenkt, dass diese Einnahmen weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Gesamteinnahmen ausmachen. In der Pandemie von 2020 bis 2024 wurden übrigens keine Gebühren erhoben, was für viele Betriebe eine kleine Erleichterung darstellte. Doch jetzt, wo die Gastronomie wieder anläuft, stellt sich die Frage, ob die Stadt nicht besser daran täte, die Gastronomen als Partner zu sehen, statt sie mit solchen Gebühren zu belasten.
Die bundesweite Perspektive
Ein Blick über die Grenzen Niedersachsens zeigt, dass die Gebührenlandschaft sehr unterschiedlich ist. Während in Plauen nur 30 Euro fällig werden, müssen Gastronomen in Bamberg und Bayreuth tief in die Tasche greifen – dort sind es jeweils bis zu 2.000 Euro. Auch die großen Städte wie Hamburg und Berlin fordern ordentlich Gebühren. In Hamburg liegt die Gebühr bei etwa 1.169 Euro, während in Nordrhein-Westfalen Städte wie Bonn mit 1.813 Euro und Düsseldorf mit ca. 1.212 Euro aufwarten.
Es gibt also eine enorme Bandbreite an Gebühren, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden und die Gastronomiebetriebe vor große Herausforderungen stellen. Viele Städte fördern die Belebung ihrer Innenstädte, erheben aber gleichzeitig Gebühren, die für die Betriebe schwer zu stemmen sind. Und nicht zu vergessen: Der hohe Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Anträge macht die Sache nicht einfacher.
Für die Gastronomiebetriebe ist es ratsam, die örtlichen Satzungen genau zu prüfen. Manchmal gibt es Ermäßigungen für eine Ganzjahresnutzung oder für mehrjährige Verträge, die die finanzielle Belastung etwas mildern können. Es bleibt zu hoffen, dass die Städte einen Weg finden, ihre Gastronomen zu unterstützen, anstatt sie mit zusätzlichen Gebühren zu belasten. Denn letztendlich profitieren wir alle von einer lebendigen Gastronomieszene in unseren Städten.