In den letzten Wochen gab es in der Automobilwelt, speziell bei Volkswagen, ordentlich Wirbel. Zwei ehemalige VW-Manager ziehen vor Gericht und fordern satte 7,5 Millionen Euro Schadenersatz. Ziemlich viel Holz, wenn man bedenkt, dass sie sich benachteiligt fühlen, weil sie intern über Missstände berichteten. Diese Missstände betreffen möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in den Hochdächern speziell zweier Nutzfahrzeugmodelle. Die Verhandlung dazu fand bereits im April statt, und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wird am Freitag um 10 Uhr sein Urteil verkünden.

Im Juni hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klagen der beiden abgewiesen. Doch die beiden Manager, die sich von Volkswagen unter Druck gesetzt fühlen, haben Berufung eingelegt. Sie argumentieren, dass ihre Hinweise auf Unregelmäßigkeiten nicht nur ignoriert, sondern sie auch selbst zur Zielscheibe gemacht wurden. Volkswagen hingegen weist alle Vorwürfe zurück und betont, dass keinerlei Gesundheitsgefahr von den beanstandeten Bauteilen ausgehe. Kurioserweise hat VW den beiden Managern inzwischen gekündigt, was die Situation zusätzlich kompliziert.

Der rechtliche Rahmen und die Hintergründe

Es wird noch spannender, wenn man bedenkt, dass die beiden Kläger sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz berufen. Sie haben mutmaßliche Verstöße bei der BaFin, dem Landeskriminalamt (LKA) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angezeigt. Die Unregelmäßigkeiten, die sie aufgedeckt haben, sind nicht zu unterschätzen: Von krebserregenden Stoffen in Fahrzeugen wie dem Grand California und Crafter ist die Rede. Und nicht nur das – in 25 Prozent der Materialdatenblätter waren die Angaben unvollständig, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist!

Zwei Güteverhandlungen, die am Donnerstag stattfanden, endeten ohne Ergebnis. Das lässt die Frage aufkommen: Wie wird es mit den Rechten von Whistleblowern in großen Unternehmen weitergehen? Ein kritischer Punkt, denn das Whistleblower-Netzwerk hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Mängel im Hinweisgeberschutzgesetz hingewiesen. Die Anfragen bei diesem Netzwerk haben seit Inkrafttreten des Gesetzes zugenommen. Immer mehr Menschen, die Unrecht aufdecken möchten, fühlen sich jedoch nicht ausreichend geschützt. Der Druck auf diese Leute ist immens, und die Angst vor Repressalien sitzt tief.

Ein Blick in die Zukunft

Ein möglicher Kammertermin für die Verhandlung wurde für Juni 2025 anvisiert. Das gibt den Klägern Zeit, ihre Argumente zu festigen, und bringt gleichzeitig die Öffentlichkeit wieder ins Spiel. Die Unsicherheit über den rechtlichen Schutz von Hinweisgebern bleibt ein heißes Eisen, und die Debatte darum wird wohl noch lange nicht enden. Die beiden Manager haben die Vorwürfe gegen Volkswagen nicht leichtfertig erhoben; sie haben sich bewusst entschieden, gegen den Strom zu schwimmen und Missstände aufzudecken. Doch der Preis dafür könnte hoch sein, und das Gefühl, dass sie nicht nur ihre Jobs, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt haben, ist nicht zu übersehen.

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Wie sich die Lage weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Aber eines steht fest: Die Geschichte ist noch lange nicht zu Ende erzählt. Man darf gespannt sein, was das Gericht am Freitag entscheidet und welche Auswirkungen dies auf die internen Strukturen bei Volkswagen haben könnte. Das Unternehmen hat schließlich ein „Aufklärungsoffice“ eingerichtet, um Missstände intern zu melden – nur, ob das wirklich hilft, bleibt fraglich.