Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. In einem richtungsweisenden Beschluss wurde die Ausführung der Baupläne für den Energiepark im Vogelschutzgebiet Voslapper Groden in Wilhelmshaven vorerst gestoppt. Zuvor hatte ein Bündnis aus Naturschutzorganisationen, darunter der NABU, die Deutsche Umwelthilfe und der BUND, am 18. Februar einen Eilantrag eingereicht. Der Hintergrund? Der Rat der Stadt hatte den umstrittenen Bebauungsplan 225 beschlossen, was bei den Umweltschützern für Empörung sorgte.

Das Schutzbündnis betonte, dass das Gebiet eine internationale Bedeutung für den Vogelschutz hat. Die geplanten Ausgleichsflächen könnten den Verlust an Lebensraum nicht ansatzweise kompensieren. Die Stadt Wilhelmshaven hingegen bewertet den Gerichtsbeschluss als Teilerfolg. Stadtbaurat Niksa Marusic ließ verlauten, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handelt, der die Vollziehbarkeit des Bebauungsplans vorerst gestoppt hat. Dabei wies das Gericht die Kritik des Bündnisses zurück, dass zu wenig alternative Standorte geprüft wurden.

Ein umstrittenes Projekt

Die Pläne sahen vor, einen „Grünen Energiepark“ nördlich des JadeWeserPorts zu errichten, der neben LNG auch mit Solarenergie erzeugtes Methan (e-NG) anlanden sollte. Doch die Umweltschützer sind überzeugt, dass es keinen Bedarf für ein solches Projekt gibt und dass es ohne Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets an einem anderen Standort realisiert werden könnte. Die Stadt konnte zudem nicht ausreichend garantieren, dass die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen parallel zur Bauausführung umgesetzt werden. Einige dieser Maßnahmen sind sogar noch nicht beantragt worden, was die Umsetzung zusätzlich kompliziert.

Der Pressesprecher des NABU Niedersachsen äußerte sich optimistisch bezüglich des Hauptverfahrens, das noch keinen Termin hat. Der NABU-Landesvorsitzende Holger Buschmann erklärte, dass der Gerichtsbeschluss verhindert hat, dass Fakten geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist. Das OVG erkannte zwar die wirtschaftlichen Aspekte des Projekts an, sieht es aber auch als wichtig für den Klimaschutz — ein Punkt, über den sich die Gemüter scheiden.

LNG und seine Folgen

LNG, oder auch verflüssigtes Erdgas, wird bei Temperaturen von mindestens -161°C transportfähig gemacht. In Deutschland sind neun LNG-Terminals geplant, und unter dem Druck des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) wurden bereits vier schwimmende Terminals in Brunsbüttel, Mukran und Wilhelmshaven in Betrieb genommen. Doch die Kritik am LNGG ist laut. Umweltschützer bemängeln die Untergrabung des Naturschutzrechts und die Gefährdung ökologischer Lebensräume.

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Die DUH, die Deutsche Umwelthilfe, unterstützt den Widerstand gegen die LNG-Infrastruktur und hat rechtliche Schritte gegen die Pläne der Bundesregierung eingeleitet. Studien zeigen, dass Deutschland eigentlich keine weiteren LNG-Importterminals benötigt. Die geplanten Kapazitäten übersteigen den tatsächlichen Bedarf, und die langfristigen Lieferverträge mit den USA und Katar basieren auf Fracking, was in Deutschland verboten ist, aber große Umwelt- und Gesundheitsrisiken birgt.

Die Diskussion um den Energiepark im Voslapper Groden und die LNG-Terminals wird also weitergehen. Die Stadt Wilhelmshaven steht vor einer Herausforderung, die nicht nur lokale, sondern auch überregionale Bedeutung hat. Die Entscheidung des OVG ist ein kleiner Sieg für die Umweltschützer, aber die Auseinandersetzung ist noch lange nicht vorbei. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und welche Schritte als Nächstes folgen.