Heute ist der 20.05.2026, und in Wismar gibt es spannende Neuigkeiten für Hundeliebhaber! Die Fraktion „Die Linke“ hat sich ein wichtiges Ziel gesetzt: eine Überarbeitung der Hundesteuersatzung. Besonders im Fokus steht die Verbesserung der Vermittlungschancen für Tierheimhunde. Ein entsprechender Antrag wird, wie es aussieht, zur ersten Bürgerschaftssitzung nach der Sommerpause 2026 auf den Tisch kommen. Das klingt doch schon mal vielversprechend, oder?

Der Plan sieht vor, die Steuerbefreiung für Hunde, die aus Tierschutzeinrichtungen stammen, von aktuell 12 auf 24 Monate zu verlängern. Das bedeutet, dass frisch adoptierte Fellnasen nicht gleich zur Steuerpflicht gezwungen werden. Allerdings gibt es eine Regelung für gefährliche Hunde, auch bekannt als Listenhunde, die von dieser Steuerbefreiung ausgeschlossen sind. Hier soll ein neuer Ermäßigungstatbestand eingeführt werden, der bei Übernahme eines Listenhundes aus einem städtisch beauftragten Tierheim einen Steuernachlass von 50 % für die ersten zwei Jahre vorsieht.

Die Argumente der Fraktion

Die Fraktion argumentiert, dass diese Neuregelung sowohl den Tierheimen als auch der öffentlichen Hand zugutekommt. Ein kluger Schachzug, denn der Verzicht auf Steuereinnahmen wird durch sinkende Unterbringungskosten für Fundtiere und beschlagnahmte Hunde ausgeglichen. Aktuell beträgt der ermäßigte Steuersatz für gefährliche Hunde 350 Euro, was auch eine klare Distanz zur vollständigen Steuerbefreiung wahrt. In Deutschland ist es ja bekanntlich so, dass die Hundesteuer von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch ausfällt, oft zwischen 50 und 200 Euro für den ersten Hund.

Wusstet ihr, dass Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen für ein ganzes Kalenderjahr von der Hundesteuer befreit sind? Und das ist nicht alles: Hunde, die nach dem 31.12.2021 adoptiert wurden, genießen sogar fünf Jahre Steuerfreiheit! Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Aber natürlich gibt es auch spezielle Regelungen für Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde, die ebenfalls von der Steuer befreit sind. In vielen Städten wird auch eine Hundehaftpflichtversicherung verlangt, was die Sache für viele Hundehalter nicht unbedingt einfacher macht.

Ein Blick über den Tellerrand

Was viele nicht wissen: Die Schutzgebühr für die Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz variiert stark, sie liegt zwischen 150 und 500 Euro, während Katzenübernahmen zwischen 50 und 200 Euro kosten können. In einigen europäischen Ländern kämpfen Straßenhunde oft ums Überleben und leben unter katastrophalen Bedingungen. Hierzulande hingegen, wo die Hundegesetze je nach Bundesland variieren, sorgt die Hundesteuer dafür, dass jeder Hund angemeldet werden muss – und ein Versäumnis kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

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Wer in Wismar oder anderswo einen Hund adoptiert, sollte also nicht nur das Herz für das Tier öffnen, sondern auch die Ohren für die entsprechenden Vorschriften. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Anschaffung erfolgen, und es gibt sogar Kommunen, die Ermäßigungen für Tierheimhunde gewähren. Das ist doch mal eine gute Nachricht!