In der schönen Stadt Wismar, wo die Ostsee sanft an die Küste plätschert und die historischen Gebäude Geschichten aus vergangenen Zeiten erzählen, gibt es Neuigkeiten für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Altstadt Wismar“ und dem Erweiterungsgebiet. Am 20. Juni 2026, also in nicht allzu ferner Zukunft, plant das Bauamt Wismar eine informative Mitteilung an alle betroffenen Eigentümer. Die Nachricht betrifft die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Das klingt erst einmal kompliziert, ist aber für viele von euch von großer Bedeutung!

Damit ihr es besser versteht: Wenn ihr ein Grundstück in diesen Gebieten besitzt, müsst ihr einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zahlen. Dieser Betrag spiegelt die Erhöhung des Bodenwerts durch die Sanierung wider. Die Erhöhung wird als Differenz zwischen dem Anfangswert (vor der Sanierung) und dem Endwert (nach der Sanierung) definiert. So einfach ist das! Aber keine Sorge, das Bauamt hat bereits vier Teilaufhebungen der Sanierungssatzung initiiert und die nächste, die fünfte, ist für den 1. Januar 2028 geplant.

Details zur Teilaufhebung und Ausgleichsbetrag

Die Straßenabschnitte, die von dieser Teilaufhebung betroffen sind, werden im Übersichtsplan markiert und umfassen unter anderem die Am Poeler Tor, die Bahnhofstraße, die Hundestraße und die Mühlengrube. Eine wahre Schatzkiste an historischen Straßen! Grundstückseigentümer in diesen spezifischen Straßen werden direkt angeschrieben und um Rückmeldung zur Ablösung des Ausgleichsbetrags gebeten. Es steht euch frei, euer Interesse an einer vorzeitigen Ablösung zu bekunden, was eine großartige Gelegenheit sein könnte, um finanzielle Verpflichtungen frühzeitig zu klären.

Es ist ganz wichtig zu wissen, dass nicht nur die Eigentümer selbst, sondern auch Miteigentümer als Gesamtschuldner haften. Das bedeutet, dass bei Wohnungs- oder Teileigentum die Zahlung entsprechend dem Miteigentumsanteil aufgeteilt wird. So kommt jeder für seinen Teil auf! Und falls ihr euch fragt, was passiert, wenn ihr die Zahlung nicht sofort leisten könnt: Es gibt die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag in ein Tilgungsdarlehen umzuwandeln, mit einem maximalen Darlehenszins von 6 % jährlich. Ein bisschen Flexibilität schadet ja nie, oder?

Fragen, Rückmeldungen und Kontakt

Für alle Fragen rund um den Ausgleichsbetrag oder die Ablösung steht das Bauamt Wismar, in der Abteilung Sanierung und Denkmalschutz, bereit. Ihr könnt sie per Brief oder E-Mail erreichen. Die Adresse lautet: Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar oder einfach eine Nachricht an bauamt@wismar.de senden. Es ist wirklich sinnvoll, sich zu informieren und gegebenenfalls Rückmeldungen zu geben, damit ihr nicht mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert werdet!

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Insgesamt lässt sich sagen, dass die Stadt Wismar aktiv daran arbeitet, die Altstadt und ihre Umgebung zu sanieren und zu beleben. Das ist nicht nur gut für die Eigentümer, sondern auch für alle, die in dieser charmanten Stadt leben oder sie besuchen. Mit all den geplanten Maßnahmen wird unser geliebtes Wismar immer schöner. Also, bleibt dran und nutzt die Gelegenheiten, die euch geboten werden!