In Mecklenburg-Vorpommern ist die Kluft zwischen Nachbarn scheinbar kleiner geworden. Im vergangenen Jahr wurden an zehn Amtsgerichten insgesamt 100 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor waren es noch 105. Diese positive Entwicklung legt nahe, dass das Zusammenleben in unseren Wohngegenden friedlicher ist, als es oft angenommen wird. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) hat dies in ihren jüngsten Äußerungen betont und auf die wichtige Rolle der ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter hingewiesen, die maßgeblich zur Konfliktlösung beitragen.
Insgesamt wurden an den Amtsgerichten rund 10.850 Zivilverfahren im Jahr 2024 abgeschlossen, was einen leichten Rückgang von etwa 120 Verfahren im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Zahl der Nachbarschaftsstreitigkeiten macht dabei nur einen kleinen Teil der Zivilverfahren aus. Von den 10.733 Zivilverfahren, die 2024 erledigt wurden, entfielen lediglich 105 auf Nachbarschaftsstreitigkeiten – das sind etwa 1%. Im Jahr 2023 waren es noch 126 von 10.459 Verfahren, was rund 1,2% entspricht.
Die Rolle der Schiedsleute
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 220 Schiedsleute, die in 119 Schiedsstellen der Kommunen tätig sind. Diese Ehrenamtlichen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Kompromisse zu finden und das friedliche Zusammenleben zu fördern. Vor kurzem wurden am Amtsgericht Rostock acht neue ehrenamtliche Schiedsleute verpflichtet, was die Bemühungen zur Deeskalation von Nachbarschaftskonflikten weiter unterstützt.
Die Ministerin appellierte an die Nachbarn, miteinander zu reden, da Gerichtsurteile oft keine dauerhaften Lösungen für Streitigkeiten bieten. Durch offene Kommunikation können viele Konflikte bereits im Keim erstickt werden, bevor sie zu einem gerichtlichen Verfahren führen.
Neue Regelungen ab 2026
Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass ab dem 1. Januar 2026 ein neues Gesetz in Kraft tritt, das die Zuständigkeitsgrenzen der Amtsgerichte für Zivilsachen anhebt. Die neue Streitwertgrenze wird dann bei 10.000 Euro liegen, statt wie bisher bei 5.000 Euro. Dies bedeutet, dass künftig mehr Streitigkeiten in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen werden, was auch Nachbarschaftsstreitigkeiten umfasst.
Zusätzlich wird sich der Wert für Berufungen und Beschwerden in Zivilsachen erhöhen. Der neue Wert für Berufungen liegt dann bei 1.000 Euro (bisher 600 Euro). Auch die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird teurer: 25.000 Euro statt 20.000 Euro. Diese Änderungen gelten für Verfahren, die ab dem 1. Januar 2026 anhängig werden.
Ein Vergleich mit den Nachbarn
Im Vergleich zu den Nachbarländern Brandenburg und Schleswig-Holstein zeigt sich, dass der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern bei etwa 1% liegt. In Brandenburg betrug er 2023 1,1%, während Schleswig-Holstein mit 1,2% abschloss. Während Brandenburg und Schleswig-Holstein separate Nachbarrechtsgesetze haben, gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für diejenigen, die mehr über die Regelungen erfahren möchten, gibt es die Broschüre „Wie sich Streit vermeiden lässt“, die kostenlos erhältlich ist. Die Informationen darin können helfen, Konflikte bereits im Vorfeld zu verhindern und somit zu einem harmonischeren Miteinander beizutragen.