Heute ist der 19.05.2026 und in Pasewalk schwingen die Wellen der Justiz noch nach. Ein 23-jähriger Mann aus Polen wurde am Schöffengericht wegen schwerem Diebstahl eines Pkw und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten muss er nun die Folgen seiner Taten tragen. Das Urteil wurde am Amtsgericht Pasewalk gefällt, und während der Prozess verlief, wurde auch die Höhe der Strafe von 10.000 Euro festgelegt. Diese Summe entspricht dem Zeitwert des gestohlenen Mazda, der nach Stettin überführt wurde.
Der junge Mann, der seit Dezember 2025 in Haft sitzt, hatte mit seinem Anwalt zugegeben, dass er aus Geldmangel handelte. Er hatte 500 Euro für die „Überführung“ des Fahrzeugs angeboten bekommen, und sein Bekannter „Marek“ aus dem Fitnessstudio in Gryfice, Polen, war offenbar in die Pläne involviert. Dass er ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß, war nur der Anfang seiner Probleme. Staatsanwalt Günther berichtete von einem gescheiterten Versuch, einen Audi Q5 zu stehlen, was dazu führte, dass das Gericht die bandenmäßige Begehung von Straftaten nicht für gegeben hielt.
Die Details des Diebstahls
Im Juli 2024 wollte der Angeklagte gleich zwei Autos stehlen. Der erste Versuch, den Audi Q5, scheiterte kläglich an den zusätzlichen Sicherungen, die das Fahrzeug schützten. Doch beim Mazda war der Diebstahl erfolgreich, und das Auto wanderte in die Hände des 23-Jährigen. Der Gerichtshof war dennoch skeptisch gegenüber den Erklärungen des Angeklagten, die als widersprüchlich und unglaubhaft eingestuft wurden. Richter Fleckenstein betonte die gewerbsmäßige Handlung und ließ keinen Zweifel daran, dass hier etwas Größeres im Spiel sein könnte.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass in der Region 2024 zahlreiche Kfz-Diebstähle verzeichnet wurden, wobei Audi und Renault besonders im Fokus der Tätergruppe standen. Diese kriminellen Aktivitäten profitierten von Grenzübergängen, die nicht mit Kameras überwacht wurden. Für den Angeklagten, der bei einer Verkehrskontrolle in Berlin erwischt wurde, war das wahrscheinlich das Ende seiner Diebeszüge.
Ein Blick auf die Strafe
Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sowie die 10.000 Euro Geldstrafe. Der Verteidiger hingegen plädierte für eine Bewährungsstrafe zwischen einem und zwei Jahren, da er keine bandenmäßige Begehung sah. Letztendlich war das Gericht anderer Meinung und verhängte eine Strafe, die sowohl die Schwere der Tat als auch die Umstände des Angeklagten berücksichtigte. Die Situation ist nicht nur für den Verurteilten schwierig, sondern wirft auch ein Licht auf die Problematik der Kfz-Diebstähle in der Region.
Die Entwicklungen rund um diesen Fall sind nicht nur eine Mahnung an die potenziellen Täter, sondern auch ein eindringlicher Appell an die Gesellschaft, die Ursachen für solche Taten zu hinterfragen. Was treibt junge Menschen in die Kriminalität? Wo sind die Grenzen, die wir nicht überschreiten sollten, auch wenn das Geld knapp ist? Fragen, die uns alle betreffen und die nicht einfach so im Raum stehen bleiben dürfen.