Die Diskussion um die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierhaltungslogos in der Gastronomie sorgt derzeit für hitzige Debatten in den Küchen und Restaurants Norddeutschlands. Die Gastrobranche ist gegen diese Regelung, die 2027 in Kraft treten soll. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga), Jana Schimke, äußert Bedenken hinsichtlich des enormen Aufwands, den diese Kennzeichnung für die Betriebe mit sich bringen würde. Sie stellt klar, dass Gäste vor allem wegen des Wohlfühlfaktors und des Geschmacks in die Restaurants kommen, nicht aufgrund eines Schildes, das über die Haltungsbedingungen der Tiere informiert.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die mögliche Einschränkung der Angebotsvielfalt. Schimke fordert, dass Informationen zur Tierhaltung freiwillig bleiben sollten. Das geplante System, das fünf Kategorien von Tierhaltungsbedingungen umfasst, wurde bereits 2023 von der Vorgängerkoalition beschlossen. Zunächst sollte die Kennzeichnung nur für frisches Schweinefleisch im Handel gelten, doch nun ist auch eine Ausweitung auf die Gastronomie in Sicht.
Bürokratischer Aufwand und wirtschaftliche Folgen
Ein breites Bündnis aus verschiedenen Verbänden, darunter die Systemgastronomie, das Handwerk sowie der Großhandel, hat sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung ausgesprochen. In einem Positionspapier warnen sie vor dem drohenden bürokratischen Aufwand und den höheren Kosten, die letztendlich an die Verbraucher weitergegeben werden könnten. Einigkeit herrscht darüber, dass die Umsetzung der Kennzeichnung tiefgreifende Änderungen in den bestehenden Abläufen der Gastronomie erfordern würde, einschließlich neuer IT-Systeme und lückenloser Chargen-Rückverfolgbarkeit.
Die Verbände unterstützen zwar das Ziel, das Tierwohl zu stärken, lehnen jedoch eine verpflichtende Ausweitung der Kennzeichnung ab. Sie argumentieren, dass Verbraucher beim Außer-Haus-Verzehr vor allem Preis und Geschmack priorisieren, nicht die Haltungsform. Dies könnte insbesondere in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kitas zu höheren Preisen führen, die Familien und Senioren belasten könnten.
Ein Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die geplante Kennzeichnung, die nicht direkt am Produkt erfolgt, sondern auf Speisekarten oder digital zu finden sein soll, könnte auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelwirtschaft haben. Der Referentenentwurf zur Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) wurde bereits am 17. April 2026 veröffentlicht und sieht eine Ausweitung auf bestimmte verarbeitete Lebensmittel und die Außer-Haus-Verpflegung vor. Rund 100.000 Gaststätten in Deutschland könnten von diesen Regelungen betroffen sein.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion weiterentwickelt. Die Gastronomie ist sich einig, dass mehr Transparenz in der Tierhaltung wünschenswert ist, doch die Umsetzung muss praktikabel und umsetzbar sein. Einig sind sich alle Beteiligten, dass die Politik praxistaugliche Lösungen entwickeln muss, um das Tierwohl zu fördern, ohne die Betriebe übermäßig zu belasten.