In Neubrandenburg tut sich was! Die Caritas plant, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auszubauen. Das ist eine großartige Nachricht für viele, denn diese Hilfe ermöglicht es den Betroffenen, selbstbestimmt zu leben und am Alltag teilzuhaben. Fabian Schulz, der am 1. Mai die Regionalleitung des Wohlfahrtsverbandes übernommen hat, bringt frischen Wind und viel Erfahrung mit. Nach acht Jahren in der Jugendhilfe und einer ebenso langen Zeit in der Verwaltung, kennt er die Herausforderungen und Möglichkeiten in der Region gut.
Die Eingliederungshilfe, die seit 2020 im Sozialgesetzbuch IX geregelt ist, umfasst eine Vielzahl von Leistungen. Dazu gehören Assistenz beim Wohnen, Hilfen am Arbeitsplatz, in der Schule und sogar im Verein. Diese umfassenden Angebote sind essenziell, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Schulz hat sich vorgenommen, die Angebote der Caritas „wirtschaftlich und ergebnisorientiert“ zu gestalten. Es bleibt spannend zu sehen, wie er dies umsetzen wird.
Einblicke in die Caritas und ihre Angebote
Die Region Neubrandenburg umfasst den gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der mit über 5400 Quadratkilometern der flächengrößte Kreis Deutschlands ist. Hier arbeiten rund 200 hauptamtliche Kräfte und 48 Ehrenamtliche in etwa 30 Diensten und Einrichtungen der Caritas. Neben der Eingliederungshilfe bietet die Caritas auch Unterstützung in der Altenpflege, wie das Alten- und Pflegeheim „Schwester Elisabeth Rivet“. Doch der Schwerpunkt liegt klar auf der ambulanten Versorgung – mit vier Sozialstationen in Neubrandenburg, Waren, Friedland und Neustrelitz.
Die Bandbreite der Angebote ist beeindruckend: von der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, über Sucht- und Schuldnerberatung bis hin zu einem Betreuungsverein und einer Schreiambulanz. Schulz hat große Pläne, um die bestehenden Angebote anzupassen und weiterzuentwickeln, sollte sich der Bedarf ändern oder die Finanzierung nicht ausreichen. Matthias Timmermann, Diözesancaritasdirektor, hebt Schulz’ Praxiswissen und Verwaltungserfahrung hervor. Mit 37 Jahren ist er zudem einer der jüngsten Regionalleiter der Caritas im Norden. Er folgt auf Petra Straßler-Wonn, die seit Herbst 2021 in dieser Position war.
Rechtliche Rahmenbedingungen und individuelle Ansätze
Ein wichtiger Aspekt der Eingliederungshilfe ist, dass sie das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes umsetzt. Das SGB IX stellt behinderte Menschen in den Mittelpunkt und sorgt dafür, dass sie neben allgemeinen Sozialleistungen auch spezifische Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe erhalten. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen nahtlos und einheitlich zu erbringen, was bedeutet, dass individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. So haben Menschen mit Behinderungen ein Wunsch- und Wahlrecht, wenn es um ihre Unterstützungsangebote geht.
Die Eingliederungshilfe wird gewährt, wenn eine Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt. Das SGB IX fördert die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben und sieht auch spezielle Förderungen für Frauen und Kinder vor, um doppelte Benachteiligungen zu vermeiden. Die Unterstützung erstreckt sich über ambulante Hilfe, die flexible Rehabilitation ermöglicht, bis hin zu Regelungen zur Entgeltfortzahlung und Übergangsgeld bei Bedarf.
Die Caritas in Neubrandenburg ist also nicht nur ein Ort der Unterstützung, sondern auch ein aktiver Teil der Gesellschaft, der sich für Inklusion und Teilhabe stark macht. Mit Schulz an der Spitze werden die Pläne für die Eingliederungshilfe in der Region sicherlich auf fruchtbaren Boden fallen. Es bleibt spannend, wie die Caritas ihre Angebote weiterentwickeln wird, um den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden und um ihre Mission zu erfüllen: eine Gesellschaft zu schaffen, in der jeder seinen Platz hat.