In Mecklenburg-Vorpommern, wo die Wellen sanft an die Küste plätschern und die Luft frisch und salzig ist, brodelt es derzeit in der Grundsteuer-Arena. Über 153.800 Einsprüche gegen die reformierte Grundsteuer sind hier aktuell anhängig. Das klingt nach einem echten Zahlenrausch, oder? Insgesamt wurden rund 197.900 Einsprüche in MV registriert. Gut die Hälfte dieser Verfahren, etwa 85.400 Fälle, liegt derzeit auf Eis. Und warum? Weil zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht klären, ob die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens verfassungskonform sind. Dabei wird unter anderem untersucht, ob die pauschalisierten Bodenrichtwerte den Gleichheitssatz verletzen – eine spannende Frage, die viele Grundstückseigentümer beschäftigt.
Während das Ministerium die Grundsteuerreform als eine „Jahrhundertreform“ für die Steuerverwaltung des Landes feiert, ruhen also die Einsprüche und die Finanzämter arbeiten sukzessive an der Bearbeitung der übrigen Fälle. Man könnte sagen, die Bürokratie hat ihre eigenen Rhythmen, die nicht immer mit unseren Erwartungen übereinstimmen. Vor dem Hintergrund, dass die Hauptfeststellungen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte bereits zum 1. Januar 2022 durchgeführt wurden, wird klar, dass die zu zahlenden Steuerwerte ab 2025 auf diesen Grundlagen beruhen. Ein langer Weg, der noch viele Fragen aufwirft.
Die Rolle der Berater und Verwalter
In einer Zeit, in der Steuergesetze so komplex sind wie die Zubereitung eines guten norddeutschen Labskaus, ist professionelle Hilfe Gold wert. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind die Helden, die Grundstückseigentümern durch den Dschungel der Grundsteuerreform helfen können. Aber auch Gesellschaften, die speziell auf Steuerberatung oder Rechtsberatung spezialisiert sind, können ihre Expertise einbringen. Das bedeutet, dass Grundstücks- und Hausverwaltungen für ihre verwalteten Objekte ebenfalls Unterstützung leisten dürfen – eine Erleichterung für viele! Einzig Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht mitmischen. Oh, und wer sich nicht sicher ist, kann sich von Angehörigen unentgeltlich unterstützen lassen.
Doch die Unsicherheiten sind nicht nur lokal. Auf bundesweiter Ebene hat der Bundesfinanzhof drei Klagen gegen die Grundsteuer als unbegründet abgewiesen. Diese Klagen, die sich gegen das Bundesmodell richteten, welches in elf von 16 Bundesländern Anwendung findet, zeigen, dass die Diskussion um die Grundsteuer alles andere als beendet ist. Die Kläger, Immobilienbesitzer aus Städten wie Köln und Berlin, sind überzeugt, dass die Datengrundlage ungenau sei und Ungerechtigkeiten verursachen könnte. Ihre Argumente: Das Gesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Bundesfinanzhof sieht das anders und bekräftigt, dass der Gesetzgeber generalisierende Regelungen treffen darf. Die Diskussion wird weitergehen, denn auch wenn die Richter klare Aussagen getroffen haben, kündigen die Kläger bereits an, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.
Inmitten all dieser rechtlichen Wirren, während die Finanzämter an den Einsprüchen arbeiten und die Bürger auf Klärung hoffen, bleibt die Frage: Wie wird sich all das auf die steuerlichen Belastungen der Eigentümer auswirken? Vor allem, da Vermieter oft dazu tendieren, die Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Ein Teufelskreis, der viele Norddeutsche betrifft. 2025 wird es spannend werden – nicht nur für die Finanzämter, sondern auch für jeden einzelnen Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus.