Heute ist der 6.05.2026 und in Bergen auf Rügen gibt es etwas, das die Gemüter beschäftigt. Ein Vorfall, der in den sozialen Netzwerken für ordentlich Wirbel sorgt. Im April wurde ein Mann während seiner beruflichen Tätigkeit von einem bekannten Influencer gefilmt. Was zunächst wie ein harmloser Schnappschuss wirken könnte, entpuppte sich schnell als rechtlicher Albtraum. Denn der Clou daran: Das Ganze geschah ohne die Einwilligung des Betroffenen. Man kann sich nur fragen, wie weit der Drang nach Aufmerksamkeit und Klicks gehen kann, oder?
Der Geschädigte hat umgehend Strafanzeige erstattet. Verständlich, denn die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen schwerer Vorwürfe: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen stehen auf der Liste. Und das ist noch nicht alles – es gibt auch mögliche Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz. Ein rechtliches Minenfeld, in das sich viele erst gar nicht begeben sollten!
Das Recht am eigenen Bild
In Deutschland ist das Recht am eigenen Bild fest verankert und gehört zu den Persönlichkeitsrechten. Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob und wie sein Bild verwendet wird. Dieser Schutz ist nicht nur ein nettes Extra, sondern eine rechtliche Grundlage, auf die man sich berufen kann. Das Grundgesetz, genauer gesagt § 1 Abs. 1, und das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) geben klare Richtlinien vor: Niemand darf ohne Zustimmung Fotos oder Videos von einer Person machen oder veröffentlichen. Das gilt selbst im öffentlichen Raum!
Die Polizei hat in diesem Fall deutlich gemacht, dass das Anfertigen und Verbreiten solcher Aufnahmen ohne Einwilligung strafbar sein kann. Es ist nicht nur ein rechtliches Problem; es geht auch um das Vertrauen und den Respekt, den wir unseren Mitmenschen entgegenbringen sollten. Denn Verstöße können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Die Empfehlung ist klar: Vor dem Knipsen von Fotos oder Videos sollte man sich immer die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen einholen. Das gilt besonders in sozialen Medien, wo ein Klick oft mehr als nur ein Schnappschuss ist.
Die rechtlichen Hintergründe
Das Recht am eigenen Bild wird durch verschiedene Paragraphen untermauert. § 22 des KunstUrhG besagt, dass die Verbreitung oder öffentliche Zur-Schau-Stellung von Bildnissen einer Person ohne deren Zustimmung untersagt ist. Eine Ausnahme bildet die Einwilligung, die als erteilt gilt, wenn der abgebildeten Person ein Honorar zugesprochen wurde. Interessant ist auch, dass nach dem Tod einer Person bis zu zehn Jahre die Zustimmung der Angehörigen benötigt wird, um ihr Bild zu verbreiten. Hier wird deutlich, wie sensibel und vielschichtig das Thema ist.
Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild können nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Das sollte wirklich zu denken geben! Besonders heikel sind unerlaubte Aufnahmen in geschützten Räumen oder in hilflosen Situationen. Arbeitgeber müssen zudem darauf achten, die Zustimmung ihrer Mitarbeiter einzuholen, bevor sie Fotos von diesen veröffentlichen. Wer denkt, dass das alles nur theoretisches Geschwafel ist, der sollte wissen, dass Gerichtsurteile auch Arbeitgeber für derartige Verstöße zur Verantwortung ziehen können.
Der Fall in Bergen auf Rügen ist ein eindringliches Beispiel für die Wichtigkeit des Rechts am eigenen Bild. Die Polizei appelliert an alle Bürger, verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzugehen und die Persönlichkeitsrechte anderer zu respektieren. Schließlich sind wir alle Menschen – und das Bild, das wir von uns geben, ist mehr als nur ein einfacher Klick. Es ist ein Teil unserer Identität, und das sollte niemand leichtfertig aufs Spiel setzen.