In der Elbchaussee, genauer gesagt an der Nummer 7, regt sich etwas. Was einst ein beliebter Anlaufpunkt für viele war, steht schon seit mehreren Jahren still. Die Fenster sind abgeklebt, die Fassade hat ihre besten Tage hinter sich. Doch nun wird es spannend – oder vielleicht auch etwas skandalös. Denn hier wurden illegale Bauarbeiten festgestellt! Das Bezirksamt hat bereits Maßnahmen ergriffen und ein Warnschild an der Tür angebracht, das die Bauarbeiten untersagt und darauf hinweist, dass bei Weiterführung eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Im August 2023 entdeckte das Bezirksamt ungenehmigte Umbauarbeiten und hat daraufhin ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet. Was genau soll hier also entstehen? Ein Antrag für eine Shisha-Bar liegt seit Ende Februar 2026 beim Bezirksamt Altona vor und wird derzeit bearbeitet. Man kann sich gut vorstellen, wie das zwischen einem Immobilienbüro und einem Studio für ästhetische Medizin, gegenüber einer Rechtsanwaltskanzlei, wirken wird. Die Pläne beinhalten „geringfügige innere Umbauten“, aber wann genau die Eröffnung stattfinden wird, bleibt noch ein Rätsel.
Behördliche Hürden und Erwartungen
Die Bauarbeiten an der Elbchaussee werden sich voraussichtlich über Monate bis Jahre hinziehen. Das bringt natürlich auch Diskussionen mit sich. In Hamburg gibt es immer wieder behördliche Kontrollen rund um Shisha-Bars. Themen wie das Nichtraucherschutzgesetz, Hygienemängel oder der Verdacht auf illegale Beschäftigung stehen dabei oft im Fokus. Schließlich gab es in der Vergangenheit größere Razzien in der Shisha-Bar-Szene, die für einige Schlagzeilen sorgten.
Aber was bedeutet das für die Betreiber? Die Ordnungsbehördlichen Maßnahmen in Deutschland, die gegen Shisha-Bars gerichtet sind, basieren auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Hier sind nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch Zoll, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht und Bauaufsicht beteiligt. Die Hauptziele sind Gesundheitsschutz, Nichtraucherschutz und Jugendschutz. Betreiber müssen sich also gut vorbereiten, denn eine funktionierende Lüftungsanlage zum Beispiel ist Pflicht – Kohlenmonoxid ist eine echte Gefahr, die bei unvollständiger Verbrennung von Kohle entsteht.
Technische Anforderungen und Genehmigungen
Im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Anforderungen an Shisha-Bars in Deutschland vielfältig. Das beginnt mit der Gewerbeanmeldung, geht über die Gaststättenkonzession bis hin zu spezifischen Auflagen, die für den Betrieb einer Shisha-Bar gelten. Das bedeutet: regelmäßige Hygieneschulungen für Mitarbeiter, technische Anforderungen an Lüftung und Brandschutz, und natürlich die Einhaltung der Nichtraucherschutzvorschriften. Dabei ist der Nichtraucherschutz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Hamburg ist es beispielsweise erlaubt, unter bestimmten Auflagen in Shisha-Bars zu rauchen.
Jugendschutz ist ein weiterer wichtiger Punkt – der Zutritt für Personen unter 18 Jahren ist strikt verboten. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen, die bis zu 4.000 Euro reichen können. Und das ist nicht alles. Die Verwendung von Tabakwaren muss ebenfalls den strengen Vorgaben entsprechen, die eine gültige Steuerbanderole erfordern. Shisha-Bar-Betreiber müssen also nicht nur kreativ sein, sondern auch einen kühlen Kopf bewahren und die bürokratischen Hürden mit Bravour meistern.
Ob die neue Shisha-Bar an der Elbchaussee tatsächlich noch in diesem Jahr eröffnet wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Hamburg bleibt gespannt, denn die Diskussion um die Regulierung dieser Szene wird sicher nicht so schnell enden.